HILFE! Wie werden wir die Erbschulden los?

13 Antworten

Die sechswöchige Ausschlagungsfrist beginnt mit Kenntnis des Anfalls der Erbschaft und des Berufungsgrundes. Unter Umständen ist die Frist hier also noch gar nicht abgelaufen und die Erbschaft kann ganz regulär ausgeschlagen werden. Sofern dies keine Option ist, gibt es jedoch auch noch andere Möglichkeiten der Begrenzung der Haftung auf den Nachlass. So z.B. durch eine Nachlassinsolvenz.

Marino99 
Fragesteller
 14.04.2017, 17:03

Danke, das hilft schon mal. Das Gericht hat erst gestern Post geschickt.

Ihr könnt immer noch das Erbe ausschlagen, geht sicherheitshalber zu einem

Anwalt !

die 6-wochenfrist zur ausschlagung beginnt erst wenn ihr vom nachlassgericht darüber in kenntnis gesetzt werdet das ihr geerbt habt. dann könnt ihr das erbe auch erst ausschlagen

Marino99 
Fragesteller
 14.04.2017, 17:01

Das wussten wir nicht. Wir dachten ab Todesdatum. Dann ist dch noch Zeit zum Handeln.

martinzuhause  14.04.2017, 17:02
@Marino99

ab todesdatum wäre ja manchmal kaum möglich wenn man den entfernten verwandten da jahrelang nicht sieht und vom tod nichts weiss.

Marino99 
Fragesteller
 14.04.2017, 17:04
@martinzuhause

Ja dann hat die Frist erst gestern angefangen.

MKausK  14.04.2017, 17:19
@Marino99

Ihr habt doch schon Besitz verkauft, es zählt nicht wann das Gericht euch benachrichtigt, sondern der Moment wenn ihr das erfahren habt. Also spätestens am Tag des Verkaufs habt ihr davon gewusst...

martinzuhause  14.04.2017, 17:26
@MKausK

es zählt immer wann sie es offiziell erfahren haben. da kommt dann ein schreiben vom gericht das sie geerbt haben.

sie können nichts verkauft haben da es ihnen noch nicht mal gehört. das dauert bis ein erbe auch überschrieben ist

ichweisnix  14.04.2017, 18:14
@Marino99

Nein, es ist natürlich nicht ab Todesdatum, dann könnte es ja passieren, das man erst nach Ablauf der Frist von den Erbe erfährt. Innerhalb von 6 Wochen ab Tod kann aber selbst der dümmste anzunehmende Richter die Ausschlagung nicht als verfristet betrachten, da der Tod der frühest mögliche Fristbeginn ist.

es zählt immer wann sie es offiziell erfahren haben. da kommt dann ein schreiben vom gericht das sie geerbt haben.

Offiziell in den Sinne gibt es nicht, es ist egal wie man davon erfährt. Ein Schreiben der Gläubiger kann ebenfalls die Frist in Gang setzen, wenn daraus der Erbfall und die Gründe der Berufung hervorgehen.

Ihr habt doch schon Besitz verkauft, es zählt nicht wann das Gericht euch benachrichtigt,

Um das Haus zu verkaufen hätten sie einen Erbschein haben müssen, dazu muß man das Erbe annehmen. Ich gehe daher mal davon aus, der der Erblasser sein Haus verkauft hat oder es zwangsversteigert wurde.

Dann werden wir das sofort tun, denn gestern kam das nachlassgericht auf uns zu.

Das ist sehr sinnvoll. Selbst oder gerade wenn der genaue Fristbeginn unklar ist.

Richtigerweise beginnt die Frist der sechswöchigen Erbausschlagung erst mit Kenntnis eurer Erbeinsetzung.

Wäre Erbausschlagung verfristet, weil ihr gemeinsam mit den nunmehr Ausschlagenden berufen wart, rettet euch Antrag auf Nachlassinsolvenz.

Da die mit erheblichen Gerichts- und Anwaltskosten verbunden ist, dürfte sich spätestens im Laufe dieses Verfahrens herausstellen, dass der Nachlass vermutlich nicht einmal dafür ausreichen wird und das Verfahren wird gar nicht erst eröffnet.

Mit dem entsprechenden Gerichtsbeschluss als Nachweis der
Ablehnung des Insolvenzverfahrens seit ihr von der Eigenhaftung befreit und müsst bestenfalls mit dem verbliebenen Nachlassvermögen eintreten.

Wird gerichtlich schon eine Eröffnung des Nachlassinsolvenzerfahrens mangels kostendeckender Masse abgelehnt, so ist dies euer Nachweis für die Mangelhaftigkeit des Nachlasses.

Auch den Nachlassgläubigern gegenüber könnt ihr mit diesem Nachweis die so genannte Dürftigkeitseinrede erheben.

Für die angemessenen Bestattung haftet ihr dennoch in Höhe eurer Einkünfte, nicht Vermögen oberhalb eures Unterhaltsselbstbehaltes.

Bei dem Kostenrisiko wäre anwaltliche Beratung nun dringend anzuraten: Gleich Dienstag einen Termin bei einem Fachanwalt für Erbrecht vereinbaren :-O

G imagert761



Wenn ihr das Erbe nicht ausgeschlagen habt, habt ihr jetzt die Schulden geerbt. Und habt eigentlich keine Chance daraus zu kommen.

Eure Verwandte sind nicht gerade nett, wenn sie euch nicht sagen, dass das Erbe verschuldet ist und ihr nur die 6 Wochen Zeit habt.

Ja sie können einfach so das Geld von euch fordern

Könnte man versuchen.

Schuldenberater oder Anwalt kontaktieren.