Hilfe- Ich kann die Umsatzsteuer nicht zahlen. Das Finanzamt akzeptiert keine Stundung.

8 Antworten

Du warst also selbständig? Wo nichts ist, kann auch das FA nichts holen. Versuch einen Ratenvertrag mit denen zu machen

Das habe ich doch schon versucht, siehe oben :)

@karolin72

sprich mal mit einer Schuldnerberatung. Kannst Du ddie Außenstände nicht irgendwie eintreiben. Deinen DVD pfänden die garantiet nicht. Alles was unter dem Pfändungsfreibetrag liegt, dürfen die Dir auch nicht nehmen. Die können aber die Abgabe der EV verlangen

@maiki01

Was ist eine EV? Beim Schuldnerberater war ich, daher kam auch der Tipp eine Stundung zu beantragen, die halt abgelehnt wurde.

@karolin72

EV = eidesstattliche Versicherung; hieß früher Offenbarungseid; da mußte man den noch vor dem Richter ablegen; später wurde es den Rechtspflegern übertragen, jetzt nehmen sie die Gerichtsvollzieher auf. (Sollte man vermeiden, man steht in der Schufa und hat sprichwörtlich schlechte Papiere)

@Guppy194

Klar, sollte man das vermeiden. Aber meine Aussenstände muss ich erst einklagen, das kann dauern. Wenn noch jem. Wissen oder einen Link hat zu all den Konsequenzen fürs Leben, die da so entstehen, würde ich mich freuen.

@karolin72

ich verstehe das nicht,hat die Schuldnerberatung Dir nicht mehr als diesen Tipp geben können? Soviel ich weiß, wird oft in den Medien gesagt,daß die meisten zu spät zu einer Schuldnerberatung gehen. Da heißt es immer, diese hilft Dir bei Anträgen,spricht mit Banken,Ämter usw.,um das Optimale für den Hilfesuchenden rauszuholen, gemeinsam Lösungsvorschläge zu finden,damit dem Schlimmsten vorgebeugt werden kann.Ich würde diese nochmals persönlich kontaktieren und mit Deinen vielen Fragen konfrontieren.Vielleicht findest Du einen anderen Sachbearbeiter,der sich mehr in Deine Sache reinkniet.

@Siam1

Das wäre ja schön, wenn der da helfen würde. Ist ein Schuldnerberater über die Kreisverw. Nein, bisher hat er nur Tipps gegeben aber sonst war er nicht aktiv. Ich rufe ihn noch einmal an, wenn die so viel tun können, möchte ich das auch gerne haben.

@karolin72

Ist das die einzige Schuldnerberatung in Deiner Gegend wo Du wohnst? Sorry,wenn Du das Gefühl hast, daß Du dort nicht gut beraten wirst,hat der Berater nicht einen Vorgesetzten...?Stelle immmer wieder fest,nur mit Hartnäckigkeit wirst du für ernstgenommen.

@Siam1

Ja, der ist auch wirklich sehr nett. Ich werde ihm das schon mitteilen, was ich -jetzt- will.

dann bleibt dir nichts anderes übrig als eine ESV einzureichen bzw. abzugeben, denn auch mit einer Privatinsolvenz werden die Forderungen des Finanzamtes nicht abgedeckt..durch die ESV hast du dann die Möglichkeit kontinuierlich die Schulden anzubauen...du musst jedoch einen Betrag wählen , der größer ist, als die Verzinsung, sonst bezahlst du ins nichts hinein..weil die Verbindlichkeiten nicht weniger werden..

Haltet mich für blöde, aber ich habe gelesen, dass ich eine Straftat begehe und dafür auch ins Gefängnis kann. Schreibst du mir bitte was eine ESV ist? Ich suche mir dann alles zusammen. Danke.

@karolin72

eine eidesstattliche Versicherung - siehe oben Kommentar zu Maiki01 - kann man nicht einreichen oder von sich aus abgeben; dies ist ein Zwangsmittel das der Staat unter ganz bestimmten Voraussetzungen dem Gläubiger gibt, um sich Kenntnis über das Vermögen des Schuldners zu verschaffen; Voraussetzung muß z.B. sein, dass beim Schuldner bereits ohne Erfolg gepfändet wurde. Jede Zwangsvollstreckung ist ein Eingriff in die Freiheit des Bürgers und kann daher nur vorgenommen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen; ausserdem kann der Eingriff nur durch den Staat selbst (Beauftragung eines Gerichtsvollziehers o.ä.) vorgenommen werden; das ist auch gut so; Inkassobüros und Anwälte müssen eben aussergerichtlich versuchen, Forderungen einzutreiben; soviel in aller Kürze

@Guppy194

Ich bin echt dankbar. Ich habe noch nie mit jemanden über alles geredet. Das mache ich schon seit Monaten mit mir alleine aus. Ich bin fix und fertig.

Ich würde Dir gerne positiveres schreiben, aber das Finanzamt läßt kaum mit sich handeln. Notfalls kannst Du mit einer Zwangsversteigerung oder Pfändung rechnen. Ich kann Dir nur den Rat geben, persönlich dort vorzusprechen. Vielleicht gibt es noch einen klitzekleinen Hoffnungsschimmer. Viel Glück!

Ich habe da schon vorgesprochen, telefoniert, Antrag auf Stundung gestellt. Was kann bei mir gepfändet werden, der DVD-Player? Ich habe ja nichts. Durch Aussenstände kann ich die 2000.- € nicht bezahlen und verhungern wollte ich auch nicht. Was passiert bei der Pfändung, was wird gepfändet? Ich war nur eine klitzekleines Unternehmen.

Beantrage bitte schriftlich eine ADV, also Aussetzung der Vollziehung ;-) nach der AO (Abgabenordnung)...dann setzt sich muehsam die bekannte Buerokratie in Gang, Du hast etwas Zeit rausgeholt und vielleicht findet sich eine Loesung bis dahin, alles Gute und lieber Gruss, Petra (P.S. bei weiteren Fragen bitte mailen, hab leider im Augenblick nicht allzuviel Zeit fuer ausfuehrliche Antworten )

Die schnellste Möglichkeit wäre wohl, die Außenstände Deiner Bank abzutreten im Gegenzug für eine Dispoerhöhung. Man nennt das "Zession", aber es hängt stark von der jeweiligen Bank und der Geschäftsbeziehung ab, ob sie sich darauf einlassen. Eine andere Methode wäre der Forderungsverkauf (gegen kräftige Abschläge).

Ich bin arbeitslos, da gibt es keinen Dispo. Was ist ein Forderungsverkauf?