hilfe! halbes jahr schulpflicht-Arbeitslosengeld?

2 Antworten

In der Regel wird die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer Berufsausbildung bzw. mit Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres enden. Wenn du also normal mit 6 Jahren eingeschult wurdest, endet deine Schulpflicht mit Ablauf des 12 Schuljahres. Demnach wärst du nicht mehr schul- und berufschulpflichtig. Da die Schulpflicht aber aufgrund der Kulturhoheit der Länder in den einzelnen Landesverfassungen geregelt ist, können sich da Unterschiede in den Bundesländern ergeben. Daraus ergibt sich dann auch, ob Arbeitslosengeld bezahlt wird oder nicht. Da ich dein Bundesland nicht kenne, ist eine Aussage nicht möglich.

sasada2013 
Fragesteller
 24.02.2014, 17:41

Ich komme aus Niedersachsen. Ja ich wurde mit 6 eingeschult im Jahr 2001. Musste die 7. wiederholen und bin 2012 abgegangen... Danke!

sasada2013 
Fragesteller
 24.02.2014, 17:41

Ich komme aus Niedersachsen. Ja ich wurde mit 6 eingeschult im Jahr 2001. Musste die 7. wiederholen und bin 2012 abgegangen... Danke!

sasada2013 
Fragesteller
 24.02.2014, 17:41

Ich komme aus Niedersachsen. Ja ich wurde mit 6 eingeschult im Jahr 2001. Musste die 7. wiederholen und bin 2012 abgegangen... Danke!

ich versteh nicht, wie eine Probezeit 1.5 Jahre dauern kann......du wurdest gekündigt, also kann es sein dass du eine Sperre vom Amt bekommst und deine Eltern erstmal für dich bezahlen üssen,denn eine eigene Wohnung muss dir der Staat nicht finanzieren, wenn du bei deinen Eltern wohnen KÖNNTEST. also such dir schnellstens einen Job, den du neben der Schule her machen kannst. dann bist du auf der sicheren Seite

sasada2013 
Fragesteller
 24.02.2014, 17:31

Ich habe den Ausbildungsbetrieb gewechselt, da mein vorheriger Betrieb dichz gemacht hat!! Ich lebe aber schon seitdem ich 17 bin alleine! Und ja die Schule könnte ich jetzt von meinen Eltern erreichen. Die Ausbildungsbestriebe aber vorher nicht! Ivh zieh doch nicht nur wegen der Schule nach 3Jahren wieder zu meinen Eltern. Danke trotzdem! :)

sasada2013 
Fragesteller
 24.02.2014, 17:33

Eine Sperre bekomme ich nicht! Das weiß ich schon. Mir gehts jetzt jur darum ob ich auch arbeitslosengeld bekomme wenn ich zur schule gehe.