Hausverwaltung in Berlin (ADO Properties) stellt keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?

4 Antworten

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Auch Erdgeschoßmieter müssen sich in der Regel an den Fahrstuhlkosten beteiligen. Der fehlende Aufzugschlüssel könnte allerdings ein Argument sein die Zahlung bis zur Schlüsselübergabe zu verweigern.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gibt es nicht.

Vielleicht erteilen sie Dir eine Mietzahlungsbestätigung, wäre ja auch was oder Du legst dem potentiellen Vermieter Deine Kontoauszüge vor.

societeberlin 
Fragesteller
 13.10.2018, 22:07

Das ich keinen Schlüssel für den Aufzug habe bzw. die Kosten dürfen erst nach Aushändigung des Aufzugsschlüssels geltend gemacht werden können also ein Argument sein?!

Im Haus haben lediglich Mieter ab Hochparterre einen Schlüssel für den Aufzug bekommen - keine Erdgeschossmieter.

Nach Urteil des BGH muss der Vermieter hier keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen, da er dadurch seine Rechtsposition gefährden könnte. Da es bei dir eben noch (ungeklärte) offene Forderungen gibt, würde der Vermieter mit Mietschuldenfreiheitsbescheinigung all diese Forderungen aufgeben, was er sich natürlich nicht zumuten muss. Unabhängig davon, ob diese sich im Nachhinein als unrechtmäßig herausstellen, ist der Vermieter ungleich benachteiligt, wenn er im Voraus schon ein Zeugnis gegen sich selbst ausstellen muss.

Teile das deinem neuen Vermieter (am besten mit Hinweis auf das Urteil) mit. Du kannst stattdessen zum Beispiel den Mietvertrag (oder den relevanten Auszug) und Kontoauszüge vorlegen, die deine Zahlungswilligkeit belegen.

Es kann niemals ein Vermieter gezwungen werden, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen, nicht ADO Properties und auch sonst keiner. Daher hast du hier keine rechtliche Handhabe.

Teile das dem neuen Vermieter mit, dass dir die Bescheinigung nicht gegeben wird. Biete ihm stattdessen etwas anderes an, um deine Bonität nachzuweisen.

Kein Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, seinem Ex-Mieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erstellen. Der Mieter kann den Nachweis an Hand seiner Überweisungsbelege erbringen.