Hausratsversicherung: Dauerhafte Außenversicherung für Sportgeräte

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Meistens sind Fahrräder über die Hausratversicherung unzureichend abgesichert. In der Regel erstreckt sich der Schutz bei einfachen Diebstahl auf den Zeitraum zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr. Das ist der Fall, wenn das Rad außerhalb z. B. geschlossener Kellerräume oder der Garage angestellt ist.

Mehrere Versicherer bieten aber einen sogenannten 24-Stunden-Schutz für das Fahrrad an. Dieser muss separat eingeschlossen werden. Wenn es also morgens um 3.00 Uhr vor der Haustür entwendet wird, besteht Versicherungsschutz - vorausgesetzt es ist natürlich abgeschlossen. In der Regel kann das Fahrrad mit bis zu 5 % der Hausratsumme versichert werden. Ein höherer Versicherungsschutz ist gegen Vereinbarung möglich.

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Eine separate Fahrradversicherung gibt es natürlich auch noch. Diese leistet zusätzlich für Vandalismusschäden, etrwa wenn jemand vor einem Geschäft Dir eine Acht in die Felge tritt. Dafür kostet diese aber auch erheblich mehr als die Hausratversicherung.

Unabhängig davon, ob das Fahrrad nur als Sportgerät eingesetzt wird, ist es in einem solchen Fall im Sinne der Bedingungen zur Hausratversicherung "in Gebrauch." Je nach Umfang der Versicherungsbedingungen besteht also Schutz bei Diebstahl für das Fahrrad.

Zunächst einmal ist das aus meiner Sicht hier nicht mitversichert. Weil eben ein Fahrrad kein ausschließliches Sportgerät ist und man es auch für andere Zwecke nutzen kann unabhängig davon was man später nach einem Schaden selbst behauptet.

Aber das kann man einfach klären - man wendet sich an die Gesellschaft und wenn die sagen das Fahrrad wäre drin sollte es entweder bereits explizit wo zum Nachlesen sein oder man lässt es sich extra schriftlich bestätigen.

Aber aufpassen was überhaupt über die Außenversicherung an Gefahren mitversichert ist.

Ich denke es wird darauf hinauslaufen dass man dennoch eine extra Fahrradversicherung benötigt.