Hausfarbe Blau - Fassadenanstrich - brauch ich dafür eine Genehmigung?

11 Antworten

also, meine Schwester hat ihr Haus in einem schönen kräftigen Gelb anstreichen wollen. Das Ordnungsamt kam und sie müsste die Farbe ändern. Ich denke, es kommt auf die Stadtverwaltung an, wie kulant die sind. Am besten, Du fragst mal vorher nach.

Finde ich zwar eine furchtbare Farbe für ein Haus und kannst es gestalten, wie es dir gefällt. Aber dafür ist es ja dein Haus. (Außer du lebst in so einer komischen Dorfgemeinschaft, wo sich alle auch in die Balange anderer Leute einmischen und es so eine Satzung gibt, die auch so etwas festlegt, weil das Haus ja nsonst womöglich nicht ins Stadtbild passen würde)

Die Sache mit - das ist meins, damit kann ich machen was ich will - ist in Deutschland gar nicht immer so! Frag beim "Bauamt" (Komune) nach ob es eine Ortssatzung gibt in der dazu etwas erwähnt ist. Weiterhin "sollte sich das Erscheinungsbild in das allgemeine Umfeld einfügen" - soll heissen: z.B. in einem Seebad, in dem fast alles nur weissse Häuser stehen würde ein blaues oder knallrotes Haus wohl nicht geduldet werden.

Die Fassadengestaltung unterliegt nur dann der Genehmigungspflicht, wenn für Dein Wohngebiet ein Bebauungsplan (im Osten auch der Vorhabens- und Erschließungsplan als privatrechtliche Variante des B-Planes) vorliegt und in diesem die FAssadengestaltung geregelt ist.

Ein B-Plan kann sogar bestimmen, wie die Zäune auszusehen haben: Jägerzaun bis max. 60 cm Höhe und die Bepflanzung regeln.

Das Bauamt des zuständigen Landkreises kann Auskunft geben, ob es einen rechtsgültigen B-Plan gibt.

Die Gemeinden haben Satzungen in denen das festgelegt ist ! Nicht nur die Farbe des Hauses, sondern der Dacheindeckung , Zäune und Hecken etc.

Hier im Nachbarort hatte ein alter SPD Mann sein Haus rot gestrichen, er hatte den Anstrich entfernen und ersetzen lassen müssen !