Hauptwohnsitz Kind bei Großeltern wegen Schulsprengel?

4 Antworten

Stelle einen Antrag auf Einschulung im Nachbarort und begründe es so, wie Du es auch hier geschrieben hast und verweise auch darauf, dass das Kind während der Schulferien dort betreut werden muß. Speziell darauf, das der Lebensmittelpunkt des Kindes dort ist. Normalerweise wird dies auch berücksichtigt. Sollte dem nicht so sein, kannst Du das Kind noch immer ummelden, allerdings wäre dies nach dem Meldegesetz nicht rechtens.

Kindergeldansprüche blieben davon unberührt.

Sind die da bei euch nicht so kulant? Einmal konnten wir ein Kind per Antrag an einer anderen Schule unterbringen, Begründung war bei uns auch, dass die Großeltern die Betreuung übernehmen.

Ein anderes Mal war uns bekannt, dass uns der Schulleiter nicht gehen lassen würde.

Da wurde das Kind umgemeldet.

Das Kindergeld bleibt hiervon unberührt.

Vielen Dank für die Anworten. 

Wir haben hier in der Schule die Information bekommen, dass der Kindergartenbesuch und die Betreuung der Großeltern kein Grund für eine Ausnahmegenehmigung sind. Den Großeltern sei es zumutbar, bis in die andere Schule zu fahren...

Daher die Überlegung den Hauptwohnsitz umzumelden.

Menuett  14.07.2016, 11:41

Von eurer Schule oder von der annehmenden?

AH2008 
Beitragsersteller
 14.07.2016, 13:11
@Menuett

von der Schule

natürlich könnt ihr das kind ummelden zu den großeltern. auf den kindergeldbezug hat es keinen einfluss