Hauptmieter kündigt und will wegziehen, Untermieter findet keine neue Wohnung

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist richtig, der Hauptmieter muß Dir gegenüber als Vertragspartner den Untermietvertrag kündigen. Weiter ist richtig, daß sich das Zwangsräumungsverfahren des Hauptvermieters auch auf Dich als Untermieter erstrecken kann. Diese Kosten müßte aber der Hauptmieter tragen, da er gegenüber dem Hauptvermieter als sein Vertragspartner für die fristgerechte Räumung der Mietsache, aufgrund seiner Kündigung, haftet. Der Hauptvermieter kann die Räumungsklage erst nach Mietvertragsende beim Gericht einreichen.

Wenn Du nun geräumt wirst, hast Du gegenüber Deinem Vermieter/Hauptmieter einen Schadenersatzanspruch wegen Entziehung der Mietsache. Für dieses Verfahren könntest Du Prozeßkostenhilfe beantragen.

Du könntest schon jetzt beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen um Dich vorab von einem Anwalt beraten zu lassen.

Grundsätzlich ist der Tipp gut, daß Du Dich wegen der drohenden Obdachlosigkeit ans Wohn-/Sozialamt wenden solltest.

Der Hauptmieter musste dir den Untermietvertrag natürlich ebenfalls fristgerecht kündigen.

Was soll er denn machen? Er kann sich dir ja nicht auf Gedeih und Verderb ausliefern.

Untermieter123 
Fragesteller
 22.02.2015, 22:50

Er hat ihn noch nicht gekündigt. Wie ich oben geschrieben habe. Und ich will keine stoischen Aphorismen, sondern konstruktive Tipps.

Untermietverhältnisse enden automatisch mit dem Hauptmietverhältnis.