hat man als ALG1 empfänger recht auf eine beratung beim anwalt-->armenrecht?!

5 Antworten

Für die außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt, gibt es nicht "Prozeßkostenhilfe" (die hieß früher Armenrecht), sondern "Beratungshilfe". Dazu geht man mit seinem ALG-Bescheid zu seinem Amtsgericht und stellt einen Antrag. Wird die Beratungshilfe bewilligt, geht man mit dem Berechtigungsschein zu irgendeinem Rechtsanwalt seiner Wahl. Eventuell muß man dort € 10,- selbst bezahlen (der Anwalt kann auch darauf verzichten), den Rest zahlt die Landeskasse. Prozeßkostenhilfe gibt es dann nur, wenn es auch zu einem Rechtsstreit kommt.

Der Vermieter handelt illegal. Die Regeln sind im Mietrecht klar geregelt.

Beim Amtsgericht bekommen Sie auf Antrag einen "Rechtsberatungsschein" für den Anwalt. Dieser muss Sie umsonst beraten. Er rechnet die Gebühr über das Gericht ab. Sie brauchen also nix zahlen. Aber Sie müssen den ALG-Bescheid vom Arbeitsamt zum Gericht mitbringen.

Das sog. "Armenrecht" gibt es so nicht mehr. Allerdings kann er beim zuständigen Amtsgericht Prozesskostenbeihilfe beantragen. Da muss er persönlich vorsprechen und alle Unterlagen mitbringen, damit die sehen, ob er Anspruch hat, oder nicht

unterlagen in dem fall wären ja dann alg1 bescheid,mietvertrag und das schreiben in dem drinne steht das keine kaution zurückgezahlt wird..oder fehlt dann noch etwas?

@plzneun

evtl. auch noch die Kontoauszüge der letzten 3 Monate - die werden oberflächlich geprüft auf Eingänge/Ausgänge sowie Vermögen. Ist aber unterschiedlich in den Bundesländern

@holodeck

er wohnt in rheinland-pfalz...

Jeder hat das recht auf einen anwalt , du gehst einfach zum gericht und beantragst gerichtskostenhilfe, hier findest du gute anwälte http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html viel erfolg !

Beantrage einen Beratungsschein oder so beim Amtsgericht, frage im Amtsgericht danach.

Sollte es sich um eine Sache mit dem Arbeitsamt, ARGE oder JobCenter handeln geh zum Sozialgericht.

Naturlich! Beantrage Kostenbeihilfe, frage im Amtsgericht danach.