Harzt 4 - Schüler - Nebenjob

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Klar darfst Du als Kellnerin arbeiten, das kann dir niemand verbieten.

Wenn Du und deine Mutter in einem Haushalt leben und ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, gilt folgendes:

Jedes Einkommen muss angegeben werden, das gilt auch für das Trinkgeld. Ob Du das machst oder nicht, ist deine Sache, aber Du musst es (ist sonst Sozialbetrug).

Anrechnungsfrei sind die ersten 100 Euro. Die darf man behalten, ohne das etwas abgezogen wird. Das was danach kommt, davon darfst Du 20% behalten und 80% werden vom ALG 2 abgezogen (gilt für Einkünfte bis zu 1.000 €, darüber sind es 10%/90%).

Bsp Rechnung für einen 450 €Job:

450 € Einkommen - 100 € Freibetrag = 350 €

350 € : 100 * 20 = 70 €

100 € + 70 € = 170 €

Kurz: Von 450 € darfst Du 170 € behalten (bei 400 € EK wären es 160 €), den Rest rechnet das JobCenter an und zieht es vom ALG 2 ab.

Schau mal hier: http://www.gutefrage.net/frage/eigenes-leben-aufbauen-unmoeglich-hilfe#answer52164418

Muss ich die Summe angeben

Ja, alles - mit entsprech. Nachweisen.

oder darf ich das Geld einfach behalten?

Dein Chef zahlt dir deinen Lohn aus, und niemand nimmt dir davon etwas "weg". Der anrechenbare Teil deines Lohns verringert ggf. nur deine Hilfebedürftigkeit , und du bekommst dann weniger ALG2-Leistung vom Jobcenter, da du einen (weiteren) Teil deines Bedarfs nun selber bestreiten kannst.

Es ist unter aller sau, dass wenn man als Schüler arbeiten geht weil die Eltern ALG2 beziehen müssen und ihnen mehr als die Hälfte des Lohns angerechnet wird und es den Eltern abgezogen wird.