hartz4 und brauche anwalt?

6 Antworten

Du kannst einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Diese Prozesskostenhilfe beinhaltet auch die Kosten für den Anwalt. Das Formular bekommst Du beim Anwalt.

Für außergerichtliche Anwaltskosten kann man Beratungshilfe beantragen

Im Beratungshilfegesetz (BerHG) ist geregelt, in welchen Fällen der Staat die Kosten für eine Rechtsberatung übernimmt. Der Antrag auf Beratungshilfe sollte nach Möglichkeit bereits vor dem Besuch beim Rechtsanwalt gestellt werden, weil der Ihnen dafür eventuell im Fall einer Ablehnung bereits eine Rechnung schickt. Zuständig ist das jeweilige Amtsgericht am Erstwohnsitz. Hier erhält man in der Rechtsantragsstelle die entsprechenden Formulare, die am besten auch wieder persönlich abgegeben werden, um längere Bearbeitungszeiten zu vermeiden. Dem Antrag sind Dokumente beizulegen, aus denen der Grund für die Rechtsstreitigkeit hervorgeht. Außerdem sind entsprechende Einkommens- und Ausgabennachweise zu erbringen. Beim Bezug von Hartz IV reicht der entsprechende Bescheid. Außerdem wird eine einmalige Verwaltungsgebühr von zehn Euro erhoben, auf die allerdings im Einzelfall auch verzichtet werden kann.

Wird die Beratungshilfe vom Amtsgericht genehmigt, kann sich der Betroffene einen (Fach-)Anwalt seiner Wahl suchen. Übernommen werden dann die Kosten für ein Beratungsgespräch sowie die anwaltliche Vertretung des Mandanten nach außen, also beispielsweise durch ein Schreiben oder Telefonat. Das gilt natürlich auch, wenn man beispielsweise gegen einen Bescheid des Job-Centers Widerspruch einlegen will oder sogar eine Klage gegen die Arge oder die Bundesanstalt für Arbeit erwägt. Bei Angelegenheiten des Strafrechts ist allerdings nur das Honorar für ein Beratungsgespräch abgedeckt. 2008 erhielten allein in Berlin etwa 50.000 Betroffene finanzielle Unterstützung, um sich über ein rechtliches Problem zu informieren

Quelle:

http://suite101.de/article/hartz-iv--wer-bezahlt-den-rechtsanwalt-a61010#.U7EoRsKKDrc

Atzec  30.06.2014, 11:49

Angesichts der Dringlichkeit dürfte eher ein gerichtliches Verfahren vor der Tür stehen und da wäre Prozesskostenhilfe angesagt.

Kleckerfrau  30.06.2014, 12:10
@Atzec

Wenn es überhaupt zu einem Prozess kommt, kann man das immer noch machen.

Dir steht Prozesskostenbeihilfe zu. Das kannst Du direkt beim Anwalt beantragen. Kostet 10 euro.

Kannst aber auch mit Deinem ALG-II-Bescheid zum Amtsgericht gehen.

Gibts aber nur 1x im Jahr.

Such dir halt einen Anwalt und beantrage bei dem Prozesskostenbeihilfe. Das Jobcenter hat damit nichts weiter zu tun.

Kleckerfrau  30.06.2014, 11:08

Das ist nicht richtig. Das heißt Antrag auf Beratungsbeihilfe und muss vorher beantragt werden, bevor man zum Anwalt geht.,

Atzec  30.06.2014, 11:46
@Kleckerfrau

Was ist nicht richtig? Der 2. Teil der Aussage ist auf jeden Fall richtig und der 1. aller Lebenswahrscheinlichkeit auch. Denn danach dürfte es nicht nur um ein Schwätzchen mit einem Anwalt gehen, sondern das Ganze auch schnell in ein gerichtliches Verfahren einmünden - wenn es das nicht ohnehin schon ist. Und da braucht man Prozesskostenbeihilfe. :-)

Geh zum Amtsgericht u. laß dir einen Schein für eine kostenlose Rechtsberatung geben. Damit gehst du zum Anwalt.