Hartz 4 100% Sanktion und Lebensmittelgutscheine werden verweigert, Krankenkasse schulden, was kann ich tun?

14 Antworten

Leider sind auch hier viele Beiträge vollkommen Abseits einer vernünftigen Antwort!
1. Bei voller 100% Sanktionierung ist das Jobcenter in der Pflicht Lebensmittelgutscheine auszuhändigen ( ...diese werden sogar als Darlehen ausgehändigt, wenn man über seinen Bedarf gelebt hat! )
2. Die Frage mit der Krankenkasse ist nach Beantragung der Gutscheine geklärt, da der Versicherungsschutz nur erlischt, wenn man keine Gutscheine beantragen würde! (dies steht so auch auf den Bescheiden des Jobcenters im Kleingedruckten, wenn man sanktioniert worden ist)
Der rechtlich abgesicherte Weg ist also:

  1. Lebensmittelgutscheine beantragen und bei Ablehnung dieses in schriftlicher Form direkt erneut zu tun, um ebenso in schriftlicher Form jene Ablehnung zu erhalten.
  2. Mit diesem Schreiben einen Anwalt für Sozialrecht einschalten und hinzuziehen, um gerichtlich dagegen vorzugehen.

Hier besteht dann auch mit Hilfe des Anwaltes die Möglichkeit der einstweiligen Anordnung, welche verursacht dass die einstmals bewilligten Leistungen so lange erbracht werden müssen, bis der Fall letztendlich gerichtlich geklärt worden ist. Näheres dazu sollte man dann durch den Anwalt erfahren.

Also die Lebensmittelgutscheine könntest du einklagen, denn du bist ja bedürftig, das lässt sich jetzt erst einmal nicht ändern.

Schwierig ist es bezüglich der Krankenkassenschulden, wenn du diese nicht bezahlst, können die ein Betreibungsverfahren eröffnen, das aber wohl nirgendwo hinführt, weil du keine pfändbaren Besitztümer hast. Dann bleibt noch die Privatinsolvenz.

Was das Essen betrifft, kannst du natürlich auch überprüfen, ob du zur Tafel gehen kannst.

Parhalia2  23.04.2018, 18:36

Hinsichtlich des "Anspruchs" auf Lebensmittelgutscheine wäre ich erst mal vorsichtig, denn m.W. ist das je nach konkreter Situation der individuellen Sachlage noch immer Ländersache und greift vor allem bei Eltern mit minderjährigen Kindern, aber nicht unbedingt bei Erwachsenen ü25 ohne eigene Kinder.

Privatinsolvenz ist bei solchen Beträgen auch nicht, da hier in der reinen Eröffnungsvorbereitung bei alleinig solchen Beträgen noch nicht davon ausgegangen werden kann, der Schuldner könnte die gesamtheitliche Schuld nicht in angemessener Zeit selbst trotz sv-pflichtiger Arbeit zum Mindestlohn in Vollzeit je zurückzahlen.

Selbst bei 1000 bis 2000 Euro Schulden würde einem uneingeschränkt körperlich arbeitsfähigem Menschen keine Privatinsolvenz bewilligt werden.

Da sprechen wir schon von ganz anderen Summen zwischen zumutbaren Beschäftigungen / Einkommen und Schuldensummen ( Zinsen und Gebühren ) im Verhältnis zueinander.

Schwarzlicht42  25.04.2018, 13:36
@Parhalia2

Zug wäre noch eine (endgültige) Lösung...

Hallo,

auf die Lebensmittelgutscheine hast du einen Rechtsnaspruch, diese dürfen dir nicht verweigert werden.

Und sobald du die Gutscheine bekommst, must das Jobcenter auch die KK wieder brzahlen, denn die Gutscheine sind ein "Leistungsbezug" und führen damit zur Zahlungspflicht des JC an die KK.

Desweiteren solltest du darauf drängen, die Regelverstöße wirkungslos zu machen.

Denn man kann auch noch nachträglich einen Regelverstoß "Heilen" und somit die Sperre aufheben.

Laury95  24.04.2018, 09:06

Das stimmt leider nicht und steht auch auf jeder EGV, dass Lebensmittelgutscheine nur in einigen Bundesländern verpflichtet sind, ansonsten allgemein nur bei Leistungsbeziehern mit Minderjährigen.

Einige dich mit der Kasse auf Ratenzahlung. Sammle Flaschen und geh' zur Tafel. Vielleicht hast du da ja Glück und bekommst was.

Du hast ein Anrecht auf Lebensmittelgutscheine. Verstehe nicht warum ich einen Link dazu nicht posten kann. Vielleicht klappt es später.