Handys die Klingeln gelten als Täuschungsversuch bei Klausuren, gibt es so ein Gesetz?

4 Antworten

Dafür braucht es kein Gesetz. Wer an einer Prüfung (Klausur oder Staatsexamen pp.) teilnehmen will, muss sich den dortigen Bedingungen unterwerfen - oder er lässt es bleiben. Ähnlich wie die AGBs von Firmen...

Ich finde das ist wieder typisch Deutschland. In manchen Klausuren darf man Handys anhaben bzw sogar auf dem Tisch haben - in anderen darf man nichteinmal essen.

@MEstudent

Diese unterschiedlichen Regelungen sind m.E. genauso sinnlos, wie es sinnlos ist, dass nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern teilweise sogar städteweise differenzierte Vorgaben von den Schulen existieren - bis hin zu unterschiedlichen Schulbüchern.

Da Handies heute teilweise komplette Datenbanken enthalten können - von den Kommunikationsmöglichkeiten mit "aussen" einmal abgesehen - habe ich beliebig Verständnis dafür, wenn sie bei Klausuren verboten sind.

Im Einzelfall regelt das die Hochschule selbst, nicht der Gesetzgeber.

Natürlich gelten klingelte Handys als Täuschungsversuch. Das Klingeln des Handys ist ganz anders anzusehen als ein einfacher Störfaktor, womit sich das Problem beheben lässt indem der Prüfer sagt "schalt das Ding aus und gut ist" . Stell dir mal vor was alles passieren kann. Während das Handy klingelt, es können elektromagnetische Handystrahlungen übers Gehirn aufgenommen und als Information in den Nervenzellen gespeichert werden. Es können Text und Audiodateien gesendet und über das Hirn empfangen und datentechnisch aufgefasst werden. Also jetzt weißt du sicher warum nur das Klingeln des Handys wo sich vielleicht nur die Oma melden wollte und dir mitteilen will dass du dein Lunchpaket vergessen hast als  ein Täuschungsversuch gilt.

Ne jetzt mal Spaß bei Seite, ja es gilt dummerweise als Täuschungsversuch, wenn man es bei sich trägt oder es klingelt auch wenn man es kaum angerührt hat. Wir dürfen zwar unsere Handys in Prüfungen für den Notfall mitnehmen, aber müssen sie ausgeschaltet auf den Lehrerpult legen und wenns mal klingelt oder piept, auch wenn sie beim lehrer auf dem Tisch liegen und man gar kein zugriff drauf hat! wars das mit der prüfung. Irgendwie dumm und sinnlos. Ich meine jemand wird beim spicken oder dem verwenden von unerlaubten technischen hilfsmitteln erwischt schön und gut, aber ich finds mehr als ungerecht jemandwn nur aufgrund eines Täuschungsverdachts und dann noch wegen so einem absurden (frag mich wie ein klingelndes Handy jemanden beim Schummeln helfen soll) von der einer Prüfung auszuschließen.

Das mit den Handys versteh ich nicht.

wir müssen unsere ganzen Sachen außer den Stift ganz zur Seite tun (bzw. so dass sie unerreichbar sind)

wenn das Handy klingelt aber NICHT in meiner Nähe ist, warum sollte das ein Täuschungsversuch sein? Die Uni wertet es als solchen, aber warum?