Hallo! Ich bin ab 1. August 2015 als Promoter selbstständig, wir mein bisheriges Einkommen als Angestellter, bei der Einkommenssteuer mit einberechnet?

6 Antworten

    Das ist ja unglaublich, denn selbst wenn ich nur beispielsweise 100€ als Promotor verdiene, muss ich ja über 1000€ ans Finanzamt dann zahlen. 

Was ein Quatsch.

Angenommen Du hättest im 1. halben Jahr 1.900,- Brutto im Monat verdient, also 11.400,- insgesamt, wäre die einkommensteuer darauf 0,- euro für das Jahr 2015. Weil neben dem Grundfreibetrag auch noch ein Arbeitnehmerfreibetrag (1.000,-), Sonderausgabenpauschlae (36,-) und Vorsorgepauschale abgezogen werden.

Wenn du dazu noch 1.000,- selbständig verdienst, unterliegen die gerade Mal dem Eingangssteuersatz von 14 %, also 140,- Euro.

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Alle Einkünfte des Jahres werden zusammengezählt und danach wird die Steuer berechnet. Es gibt erst eine Zahllast, wenn nach Abzug alles abzugsfähigen Ausgaben mehr als 8.472,- (2015) Euro verbleiben. und dann fängt es mit 14 % an udn steigert sich auf 45 % für die Beträge, die  250.000,- Euro überschreiten.

Und wenn Du richtig klug bist, oder Dich beraten lässt, dann verzichtest Du auf die Kleinunternehmerregelung udn sicherst Dir zusätzliches Geld durch den Vorsteuerabzug.

Durch den von dir genannten Grundfreibetrag von 8.354 € pro Kopf und einmalig je Kalenderjahr soll das Existenzminimum steuerfrei gestellt werden

§ 32a Abs.1 Nr. 1 EStG

https://dejure.org/gesetze/EStG/32a.html

Dass dieses Existenzminimum bei 7 im Gesetz genannten Einkunftsarten nicht für jede Einkunftsart wiederholt in Anspruch genommen werden kann, dürfte klar sein. Wenn du neben Lohn- und gewerbl. Einkünften auch noch Zins- und Vermietungseinkünfte beziehen würdest, kämst du sicher auch nicht zu dem Ergebnis, dass dein Ex-Minimum sich deshalb auf 4 x 8.354 = 33.416 erhöhen würde.

Allerdings begehst du einen kleinen Denkfehler zu deinem Nachteil !

Bei der bisherigen Lohnversteuerung hat dein Arbg. jeden Monat nur 1/12 deines Grund-FB berücksichtigt. Wenn du also bspw. bis Mai Lohn bezogen hast, stehen ja jetzt quasi noch 7/12 deines Grundfreibetrags "ungenutzt" zur Verfügung. Gedanklich kannst du also noch rund 700 € jerden Monat "steuerfrei" aus deiner selbständigen Tätigkeit verdienen.

De facto wird dass allerdings erst "in Echt" umgesetzt, wenn du im nächsten Jahr deinen Einkommensteuer-Bescheid für 2015 erhälst.

Wenn du bis Juli Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit hast, wird am Jahresende das komplette Einkommen für die Berechnung der Steuern herangezogen.

Es werden natürlich deine Ausgaben, wie KK, gezahlte Kirchensteuer, deine Kosten für die selbständige Tätigkeit in Abzug gebracht.

Ebenfalls wird die bereits bis dahin gezahlte Lohnsteuer vom Steuerbetrag abgezogen.

Wenn ja, dann würde ich ja mit Beginn der selbstständigen Tätigkeit bereits über dem Freibetrag von 8354€ liegen, und die selbstständige Tätigkeit würde sich überhaupt nicht rentieren.

Du hast deinen Gewinn (= Umsatz - Betriebsausgaben) schon ermittelt bevor du überhaupt Umsatz gemacht hast?

Wow ich will auch hellsehen können! =(

Natürlich wird Dein bisheriges Einkommen steurlich berücksichtigt: "Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit"

Georg118 
Fragesteller
 08.07.2015, 16:14

Das ist ja unglaublich, denn selbst wenn ich nur beispielsweise 100€ als Promotor verdiene, muss ich ja über 1000€ ans Finanzamt dann zahlen. Und das alles nur weil ich vorher schon Geld verdient habe, was bereits versteuert wurde?

guterwolf  08.07.2015, 16:28
@Georg118

wieso musst du bei 100 € Einkommen aus selbständiger Tätigkeit 1000 € Steuern zahlen? Das ist doch nicht unglaublich, sondern gerecht. Wenn du bereits in 2015 Steuern gezahlt hast, werden die natürlich abgezogen.

Denk bitte auch daran, dass Selbständige u.U. Umsatzsteuerpflichtig sind, sich selbst kranken- und rentenversichern müssen....

wurzlsepp668  08.07.2015, 16:29
@Georg118

was soll daran unglaublich sein?

die Einkommensteuer ist nunmal eine Jahressteuer.

Alle Einkünfte eines Jahres werden zusammengezählt, die Sonderausgaben  und außergewöhnlichen Belastungen abgezogen, hieraus wird die Steuerschuld ermittelt.

alles andere wäre absolut sinnlos