Hallo wie kann ich ein vererbtes Gewerbe abmelden??

4 Antworten

Bei einer GbR sind beide Eigentümer zur Geschäftsführung berechtigt, also kannst Du allein das Gewerbe abmelden.

Aber DU machst Dich dann Schadenersatzpflichtig gegenüber dem, der nicht abmelden will. Das kann teuer werden.

Schenke ihm einfach Deine Hälfte udn fertig.

Hättest Du denn aus der Abmeldung und in der Folge Auflösung des Betriebes Erträge gehabt?

Wie auch immer, Ihr müsst Euch einigen.

KleverNRW  01.01.2024, 01:41

Bei einem vererbten Gewerbe entsteht eine Erbengemeinschaft, und keine GbR.

Bei einer GbR sind die Gesellschafter nur gemeinschaftlich zur Geschäftsführung berechtigt, und nicht einzeln.

Nach aussen hin ist die Vertretungsmacht entscheidet, und nicht die Geschäftsführung. Auch die kann nur gemeinschaftlich ausgeführt werden.

Mehr falsch geht wirklich nicht mehr.

Wenn eine GbR vorliegt, dann könntest du aus meiner Sicht kündigen und aus der Gesellschaft austreten https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/recht_und_steuern/Gesellschaftsrecht_Unternehmensformen/Wahl_der_Rechtsform-Gesellschaftsrecht/Aufloesung_GbR/677260

Ich vermute, eine Abmeldung kannst du nicht erzwingen, aber mehr dazu kann dir wohl nur ein spezialisierter Anwalt dazu sagen. Entscheidend ist zunächst die Rechtsform des Unternehmens. 

Deine Frage lässt nur beantworten, wenn du uns die Rechtsform des Gewerbes sagst ! Ein Einzelunternehmen kann man beispielsweise nicht erben. Da kann man nur die Rechte, Pflichten und Waren erben. Das Gewerbe müsste man selbst neu anmelden. Also bedarf es auch keiner Abmeldung. In dem Fall würde ich dem Gewerbeamt einfach eine Nachricht geben, dass XY am ... verstorben ist. Dann wird das Gewerbe von Amtswegen abgemeldet.

Wenn es sich um eine GbR,  GmbH und andere Geschäftsformen handelt, musst du aus diesem Verbund austreten. das bedeutet, deinen Anteil herausnehmen, bzw. dich auszahlen lassen.

Aber warum willst du nicht dabei bleiben?