hallo,bekomme jetzt vom vermieter neue fenster.muss ich die renovierungskosten tragen?

10 Antworten

Die Kosten den Einbau- um Umbaumaßnahmen hat der Vermieter zu tragen (´neue Fenster, Türen, Heizung, Wärmeschutzmaßnahmen usw.)

evtl. hat der Vermieter das Recht auf Mieterhöhung

Mieterhöhung nach Einbau von neuen Fenstern:

Nur nach genauer Information über die Energieeinsparung für die neuen Isolierfenster, kann ein Vermieter eine Mieterhöhung verlangen. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth auf, im dem der Mieter eine Mieterhöhung von 32 Euro zahlen musste (Az. Vlll ZR 47/05).

Der Vermieter muss seinem Mieter den Wärmedurchgangskoeffizienten der alten und der neuen Fenster offen legen. Nur dann könne der Mieter vergleichen und den Spareffekt durch die neuen Isolierfenster beurteilen.

in diesem Zusammenhang kann ich Deine Mitteilung, dass Du bereits renoviert hast, nicht in Deine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag einordnen.

Hallo Guppy194, ich habe die Frage so verstanden: der Vermieter baut neue Fenster auf seine eigenen Kosten ein. Der Mieter (uteoi666) hat gerade erst Renoviert (gestrichen oder neu tapeziert) und hat jetzt angst das die Fensterbauer die Tapete kaputt machen. Wer kommt also bei evtl. defekt bei Einbau für die "Flickarbeiten" auf?

Hier bin ich der Meinung: Schönheitsreparaturen sind vom Mieter zu tragen.

L.G. Taraa

@Taraa

das sind keine Schönheitsreparturen! Das sind nicht durch abwohnen sondern durch die Firma entstandene Schäden, die durch diese oder eine andere Firma wieder zu beseitigen sind

manche frage muss man sich mehrmals durchlesen, um hinter ihren sinn zu kommen. das haben die wenigsten der bisherigen beantworter getan, da sie an der frage vorbei gehen. so wie ich die frage verstehe, möchtest du wissen, wer für die schäden an deiner tapete infolge des fensterwechsels aufzukommen hat.meine antwort: der vermieter hat die arbeiten veranlasst und hat jetzt die ausbesserungen ringsrum auch zu bezahlen. die bezahlung der fenster selbst ist ja nicht angefragt. als einziger hat hier wohl bisher obelhicks den sachverhalt richtig erkannt und auch richtig beantwortet.

Mach' Dich am besten bei einem Mieterschutzverein schlau. Die können Dir am besten erklären, inwieweit Mieterhöhungen und andere Forderungen des Vermieters hier berechtigt sind.

der vorteil vom mieterverein ist daß die nicht ihre meinung sagen sondern rechtsauskunft geben. das kriegt man in dieses forum leider nicht rein...

Mustt nicht für die Kosten aufkommen, aber kann durchaus passieren, dass der Vermieter die Miete erhöht

man muß schon kopfschuß haben um hier DH zu geben

@Obelhicks

Was willst n du .....

ich hab nur guppy als antwort gelesen, und da sieht es professionell aus und stimmt leider nicht.

wenn ich dich richtig verstehe kommt der fensterwechsel nur wegen einer immissionsschutzauflage. damit ist es grundsätzlich eine verbesserung, die mit 11 % der Kosten als Mieterhöhung umgelegt werden kann.

dabei ist zu beachten, daß möglicherweise nur die verglasung ausgetauscht werden muß. das macht keinen dreck und ist schnell gemacht.

kommen auch neue rahmen, dann kannst du verlangen, daß durch den ausbau herbeigeführte beschädigungen durch den vermieter wieder gerichtet wird.

Ich hab etz nur deine Antwort gelesen und versteh etz auch warum die keinem interessiert pfffffffff, nachplappern kann jeder

@djfreiflug

was bist du denn für einer?