Halbwaisenrente Stiefvater?

4 Antworten

Hallo



Bei Stiefkindern handelt es sich um Kinder, welche der Ehegatte bzw. Lebenspartner in eine Ehe bzw. Lebenspartnerschaft einbringt. 

Damit ein Stiefkind im Sinne der Waisenrente als ein solches anerkannt werden kann, muss dieses in den Haushalt des verstorbenen Stiefelternteils aufgenommen worden sein.

 Es wird also gefordert, dass sowohl eine räumliche als auch eine persönliche Bindung zwischen dem verstorbenen Stiefelternteil und dem Stiefkind bestanden hat. 


In diesem Zusammenhang hat das Sozialgericht Mainz am 19.12.2012 entschieden, dass die Adresse, bei der der verstorbene Stiefelternteil polizeilich gemeldet ist,

 für die Beurteilung des Anspruchs auf eine Waisenrente nicht ausschlaggebend ist. 

Relevant ist die tatsächliche Haushaltsaufnahme des Stiefkindes in den Haushalt des Verstorbenen..


http://rentenberatung-aktuell.de/rentenversicherung/leistungsrecht/1273-anspruch-auf-waisenrente-fuer-stiefkind.html


wenn der herr in den zwei jahren versorgungsehe den krümmelkuchen adoptiert hätte , wäre dieser erbberechtigt und auch halbwaise .

Du bist nicht mit ihm verwandt. Also gibt es auch keine Halbwaisenrente.

Diese würdest Du bekommen, wenn Dein leiblicher Vater (oder Deine Mutter - da müsste aber Dein leiblicher Vater noch leben) versterben würde.

Es kommt ganz drauf an, ob er rechtlich dein Vater war oder nicht. Durch die Hochzeit dürfte er das aber sein!

KruemmelKuchen 
Fragesteller
 26.06.2017, 15:59

Sie haben geheiratet wo ich schon 18 war

DerHelfer14  26.06.2017, 16:01
@KruemmelKuchen

In Österreich bekommt man die Waisenrente bis 18 wenn man keine weitere Ausbildung macht, sonnst bis 26. Aber wenn du schon 18 wart glaub ich ehrlich nicht...

KruemmelKuchen 
Fragesteller
 26.06.2017, 16:08

Also ich bin in Ausbildung

DerHelfer14  26.06.2017, 16:10
@KruemmelKuchen

Wende dich mal an zuständige Abteilung in deinem Rathaus. Die können dir sicher helfen