Halbbruder bekam vom Vater Haus geschenkt, Pflichtteil?
Es ist sehr kompliziert... Mein Halbbruder kontaktierte mich gestern, daß er das Haus unseres gemeinsamenen Vaters geschenkt bekommen hat. Ich hatte erst mit 16 das erste Mal mit dem Vater Kontakt, und da auch nur einige Jahre. Der Vater kam voreinigen Monaten ins Heim.Er hat ihm das Haus geschenkt, aber unter einer Klausel, das er mir etwas zahlen muss,kennt sich da jemand aus ? Österreich.
6 Antworten
zu seinen Lebzeiten kann der vater über sein eigentum völlig frei verfügen da gibt es keinen Pflichtteil.
du kannst nur das ausgezahlt bekommen was euer vater deinem halbbruder aufgegeben hat.
dann macht er eben eine.
grundstückssachen müssen eh ins grundbuch undd das geht nicht ohne Notar.
So einfach ist das nicht. Wenn der Vater im Heim ist und evtl dement ist er nicht mehr geschäftsfähig und darf keine Schenkung mehr vornehmen.
Für mich liest sich das so ein bisschen, als würde der Halbbruder ihn mit dem Pflichtteil abspeisen wollen
Wer was nach dem Tod des Vaters erbt, steht dann wohl im Testament. Evtl. hättest du Anspruch aufs Pflichtteil, das dein Bruder Dir dann auszahlen müsste.
Die jetzige Schenkung betrifft dann wohl nur den Bruder. Es gibt jedenfalls kein Gesetz, das ihn verpflichtet, Dir was zu zahlen. Das könnte höchstens der Vater dann bestimmen.
Mein Halbbruder hat mir aber geschickt, das er die Schenkung nur annehmen darf, wenn ich den Pflichtteil bekomme.
Ich würde da echt mal einen Anwalt für Erbrecht fragen... wann hat dein Vater ihm das Haus geschenkt? Gitpbt es da etwas offizielles, steht er im Grundbuch? Sonst steht dir die Hälfte zu und nicht nur ein Pflichtteil
bitte informier dich, bevor du deinem Halbbruder irgendetwas unterscheibstboder zusicherst. Auch kannst du einen erbschein beantragen
Die Hälfte soweit zb eine Ehefrau lebt- nicht. Auch nicht, wenn es weitere leibliche Nackommen des Vaters gibt.
In Österreich wickelt die Verlassenschaft ein gesetzlich zuständiger Notar ab.
Bei einer Schenkung in Form von Immobilien ist es durchaus üblich einen Schenkungsvertrag aufzusetzen.
Leider steht so wenig im Text.. lebt die Ehefrau noch? Wurde die Schenkung nur mündlich ausgesprochen?
"...aber unter einer Klausel, .."
Scheint, als ob etwas schriftliches vorliegt.
Aber wie du ganz richtig sagst, ist hier deutlich zu wenig Information gegeben, um entsprechende Rückschlüsse ziehen zu können. Desweiteren wäre sicher eine entsprechende Auskunft in diesem speziellen Fall bei einem Notar angeraten.
Seh ich auch so
Einen Pflichtteil bekommt man nur als Erbe, in dem Fall dann aber erst, wenn Dein Bruder stirbt, denn dem gehört das dann nach der Schenkung. Vielleicht hat dein Vater das nicht so richtig gewusst, und es gut gemeint, aber so ist Dein Bruder nicht verpflichtet, dir nach dem Tod des Vaters was vom Haus auszuzahlen.
Einen Pflichtteil nach dem Tod des Vaters bekämest Du, wenn es Barvermögen gäbe, was ich bei Heimaufenthalt bezweifel.
Auch zwei Söhne unterschiedlicher Eltern können einen gemeinsamen Vater haben. Somit haben auch beide einen gesetzlichen Anspruch auf die Hinterlassenschaft. (Pflichtteil)
Hat ja auch keiner angezweifelt, aber wenn der Vater dem einen das Haus schenkt, gehört es dem auch. Allerdings,: wenn der Vater innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung stirbt, kann das Pflichtteil aus dem Hauswert berechnet werden. Lebt er noch länger als 10 Jahre ist die Schenkung gültig und ein Pflichtteil wird nur noch aus dem ERBE (vom Vater, nicht vom Bruder!) berechnet. und das dürfte bei einem Heimaufenthalt nicht mehr viel sein.
So schlecht man erkennen kann, worum es dem Fragesteller geht, könnte es vermutlich um die Höhe der entsprechenden Zahlung des Halbbruders gehen. (Angemessenheit)
Weiteres ist in D- gilt jedoch nicht für Österreich!
Schenkungen an eine pflichtteilsberechtigte PersonWurden zu Lebzeiten Schenkungen gemacht, können diese Auswirkungen auf die Erbteile oder Pflichtteile haben. Solche Schenkungen haben vor allem auch Auswirkungen auf den Pflichtteil anderer pflichtteilsberechtigter Personen.
Auf Verlangen eines pflichtteilsberechtigten Kindes oder eines Erben sind Schenkungen an Personen, die dem Kreis der Pflichtteilsberechtigten angehören der Verlassenschaft hinzuzurechnen und auf den Pflichtteil der beschenkten Person anzurechnen. Auch ein Vermächtnisnehmer, der beitragspflichtig wäre, kann die Anrechnung verlangen.
*Stand: 05.04.2018
Abgenommen durch: Österreichische Notariatskammer
Das ist evtl. in Österreich anders als hier. In D gilt das nur die ersten 10 Jahren nach der Schenkung. Danach wäre das eine Bedingung, die auf jeden Fall notariell hinterlegt werden muss.
Also die Ex-Frau meines Vaters ( Mutter meines Halbbruder) lebt noch.Mit meiner Mutter war er nicht verheiratet, ich bin aber die Ältere. Die Schenkung wurde notariell beglaubigt. Es steht da zb, der Geschenknehmer ist sich bewusst, daß seiner Halbschwester, also mir, ein Pflichtteilsverkürzungsanspruch zusteht. ??
Es geht mit anderen Worten darum, dass der "Wert" der Schenkung höher sein könnte, als die verbleibende (bliebende) Erbmasse und diese entsprechend angepasst würde.
Jedenfalls verstehe ich das daraus.
Allerdings solltest du unbedingt einen Rechts-,/ Notariats Fachmann dazu ziehen! Dies hier ist lediglch ein allgemeines Ratgeber und kein Fachbezogenes Forum. Selbst da würde jede Antwort keinesfalls dem eines mit der Sache vertrauten Fachmanns gleich kommen (können).
Beim Vererben von Immobilien handelt es sich um eine Schenkung, die allerdings auf einem Vertrag beruht. Dies ist auch der Fall, wenn Sie ein Liegenschaft an Ihre Nachkommen als zum Beispiel Ihr Haus Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter schenken wollen.
Schenkungen zu Lebzeiten in ÖsterreichIm Gegensatz zur Schenkung auf den Todesfall, fällt die Schenkung zu Lebzeiten nicht in die spätere Verlassenschaft. Um aber Pflichtteilsberechtigten Erben Ihre Rechte zu sichern, kann der Pflichtteilsberechtigte den seinen Pflichtteil vom Beschenkten einfordern. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn der Beschenkte ebenfalls ein pflichtteilsberechtigter Erbe ist.
Dazu mußt du erst mal wissen ob dein vater ein testament gemacht hat wo das mit drinsteht
Er wird dir dann den pflichtteil auszahlen müssen.
Besuche doch mal deinen Vater es könnte das letzte mal sein und ihr redet mal zusammen Das erleichtert vieles
Aber ohne Schenkungsurkunde, ist die Schenkung nichtig