Haftung bei angebohrtem Stromkabel?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wäre ein Mietsachschaden.

Meldet den Anspruch des Vermieters an eure private Haftpflichtversicherung. Die wird dann AUCH einen unberechtigten Anspruch in eurem Namen zurück weisen.

Wir haben beim Anbringen natürlich kontrolliert, dass wir keine Leitung treffen. 

Ihr habt aber nicht richtig kontrolliert, sonst gäbe es jetzt keinen Schaden.

Auch der Elektriker, der das Kabel geflickt hat, meinte, so etwas hat er noch nie gesehen und darüber hätte man uns als Mieter informieren müssen.

Hat er Ahnung von Mietrecht? Ich würde einen Fachmann fragen und das ist ein Anwalt.

 Die Hausverwaltung ist nun der Meinung, dass wir für die Kosten aufkommen müssen. Ich habe dem widersprochen. Wie sieht die Rechtslage aus? Kann mir jemand dazu etwas sagen?

Frag einen Anwalt, dann  bist Du auf der sicheren Seite.

In meinem 50 Jahre alten Haus, welches 2 Vorbesitzer hatte kenne ich auch nicht alle Kabel und wo die langlaufen.

Nein, die Hausverwaltung hat Dich nicht darüber zu unterrichten wo jede Leitung langläuft.

Du musst, sobald Du den Bohrer ansetzt, dafür sorgen das Du nix anbohrst.

Vielleicht trägt sowas die Privathaftpflicht von Dir?

Versucht das ganze über eure Haftpflichtversicherung laufen zu lassen. Das ist in dem Fall wirklich Mieter und keine Vermietersache. Es gibt Geräte, um Stromleitungen zu suchen, damit passiert soetwas nicht.

Wir haben beim Anbringen natürlich kontrolliert, dass wir keine Leitung treffen.

Das kann nicht stimmen! Stromprüfer zeigen Leitungen bekanntlich an!

Der den Schaden verursacht hat, haftet dem Eigentümer der Sache.