Haftstrafe (6 Jahre) verkürzen?

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Nach der Hälfte der Haftstrafe kann man einen Antrag auf Haftverkürzung stellen. Nach Prüfung und guter Führung kann ein Drittel der Gesamtstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. LG

bienemaus63  05.03.2014, 18:14

hallo mezara, für die gute Bewertung bedanke ich mich herzlich. Ich freue mich sehr über das Sternchen. Wünsche dir noch einen guten abend und grüße dich, bienemaus63

Üblicherweise werden nach Verbüssung von 2/3 der Haftstrafe (= 4 Jahre) die restlichen Strafen zur Bewährung ausgesetzt, es sei denn in der Haftzeit wurden Verstösse gegen Haftbestimmungen begangen.

Somit keine "Verkürzung" sondern bedingte Haftentlassung auf Bewährung (und sofortige Wiedereinfahrt bei Verstoß gegen Bewährungsauflagen!).

Nach Verbüßung von 2/3 der Haftstrafe kann eine vorzeitige Entlassung (auf Bewährung) möglich werden. In dem angesprochenen Fall also nach 4 Jahren...

6 Jahre Haft ist für ein ziemlich heavy Verbrechen. Die Frage ist nicht, wie man die Haft verkürzen kann, (damit man schneller wieder Verbrechen ausüben kann) sondern ob das ausreicht, ob man die Schnauze voll hat und nie wieder Verbrechen ausüben will. Wenn man nach zwei Jahren echt geheilt ist, dann waren sie auch genug. (Gute Führung ist Quatsch). Die Jailhouseleitung wird das schon herausfinden und die Zeit verkürzen. Für manche wäre es gut, die Zeit noch zu verlängern - bis sies merken.

Ca.24 Monate