Habe ich bei McDonalds als Aushilfe (450€ Job) Recht auf den Mindestlohn?

5 Antworten

Hi,

Mindestlohn ist eine verbindliche Lohnuntergrenze. Weniger als die mystischen 8,50 darf kein Betrieb mehr zahlen. Tut er's doch ist das ein gefundenes Fressen für die FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) des deutschen Zolls. 

Ungeachtet dessen, dass du die Lohndifferenz einklagen könntest sind mit einem Mindestlohnverstoß ja auch das Thema "Veruntreuen von Arbeitsentgeld", "Sozialversicherungsbetrug" und "Steuerhinterziehung" im Raum, von eventuellen wettbewerbsrechtlichen Themen mal abgesehen. Plus natürlich der Verstoß gegen das MiLoG, der dann auch noch mal bestraft wird. Kommt einiges zusammen, wie man merkt. Ich würde das als Betrieb lieber lassen. Das kostet gerade kleinere Betriebe schnell mal die Existenz. (... und durch die Gewinnabschöpfung im Wettbewerbsrecht bricht sowas auch ganz schnell mal einem größeren Unternehmen den Hals)

Ergo: Ja, auch McD muss das zahlen und Ja, auch Minijobber haben einen entsprechenden Anspruch. Übrigens auch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und alle anderen Dinge, die ein Arbeitnehmer beanspruchen kann. Ohne Wenn und Aber.

Liebe Grüße,

Matze

Der mindetlohn gilt auch für Minijobber - das heißt es müssen mindestens 8,50 brutto die Stunde gezahlt werden ...

450 geteilt durch 8,50 = maximale Stundenzahl pro Monat = ca. 53 Stunden

Du hast ein Recht auf den Mindestlohn. Egal ob 450€ oder Vollzeit.

Heutzutage 9euro stabil oder