Habe einen Job angenommen bei dem ich weniger verdiene als mein jeziges ALG1.Gibt es da eine Ausgleichszahlung bis zum Ende der eigentlichen Zahlun?

3 Antworten

normalerweise nicht ausser vielleicht Wohngeldzuschuss wenn es entsprechend niedrig ist. Suche dir doch zu der Arbeit einen anderen Job

Selbst wenn ein solcher Zuschuss für eine gewisse Zeit möglich wäre,hättest du das vorher beantragen müssen,im nachhinein bekommst du da nichts mehr !

Warum nimmt man auch eine Beschäftigung an,in der man weniger als das ALG - 1 verdient ?

Es wird dir also nur das Wohngeld bleiben,da gibt es im Internet kostenlose Rechner oder du lässt deinen evtl.Anspruch auf eine ALG - 2 Aufstockung durch das Jobcenter prüfen,dazu gibt es auch kostenlose Rechner im Internet,sind aber nicht zu empfehlen,weil man da nicht alles eingeben kann was zur Berechnung des evtl.Anspruchs nötig wäre.

Wenn du die Beschäftigung bereits angetreten hast ist keine Förderung mehr möglich. Liegt die Arbeitsaufnahme noch in der Zukunft am besten schnell bei der Agentur für Arbeit melden. Es kann eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erfolgen. Das sind Leistungen wie zum Beispiel ein Fahrkostenzuschuss. Dies ist allerdings eine Ermessensleistung. Ein Ausgleich zum Gehalt gibt es nicht bei der Agentur für Arbeit. Da bleibt nur ALGII (beim JobCenter oder der Kommune) oder Wohngeld zu beantragen.