Gutschein verloren, kann er mit Quittung eingelöst werden?

2 Antworten

ABer der Gutschein wird unter ausgestellter Nummer auch ausgebucht, so bald er in Anspruch genommen wurde.

Meiner Meinung nach ist ein verlorener Gutschein per Quittung nachzuverfolgen.

Es sei denn es existiert eine andere Art der Buchhaltung, wo ich mich dann frage wie das dem Finanzamt gegenüber zu verantworten ist

wohl kaum, weil der Gutscheinaussteller ja damit rechnen muss, dass er zweimal leisten muss. Einmal, wenn Du mit der Quittung kommst und ein weiteres Mal, wenn jemand mit dem Gutschein kommt! Anders wäre es unter Umständen, wenn Du auch noch beweisen könntest, dass der Gutschein zerstört ist...