Gutachten Autounfall

7 Antworten

Da würde ich aber vorher die Kosten erfragen von einem Gutachter. Und was versprichst du dir übrigens von dem Ergebnis des "Unfallgutachters"?

Super, vielen vielen Dank für die zahlreichen Tipps, ich bin schon mal um einiges schlauer! Auf Rat eines Freunde (arbeitet in der Autobranche) bin ich nun spontan zu einem versicherungsunabhänigen Gutachter gelaufen und hab mir aus deren Sicht noch mal alles erklären lassen: (Legt gerne Einspruch ein ;) ) Also tatsächlich rechnet die Versicherung den Schaden grundsätzlich immer erstmal klein um deren Kosten einfach zu minimieren, was für mich auch völlig logisch klingt und der unabhängige Gutachter rechnet eher groß damit ich dann mehr Geld bekomme, was auf die wiederum auch ein gutes Licht wirft^ Und noch mal zum Thema Rechtsanwalt: die haben mir dort sogar einen empfohlen, was locker auch daran liegt, dass die eine "Partnerkanzlei" oder wie auch immer an der Hand haben, aaber es ist wohl wirklich klug weil ich dadurch den Vorteil habe mich nicht um alles kümmern zu müssen (was gut ist weil ich keine Ahnung von dem ganzen habe), also ich muss mich nicht mit der Versicherung rumschlagen, muss mir keine Sorgen machen das ich mein Geld verspätet bekomme, oder wenn ich z.B. einen Ersatzwagen brauche wird das alles für mich geklärt,... den Rest hab ich schon wieder vergessen aber es gibt tatsächlich ein paar weitere Gründe sich einen Anwalt an die Hand zu nehmen, >sofern man sicher ist, dass man selbst nicht schuld ist.< Dann bin ich jetzt aber auf jeden Fall schon mal gut informiert - ich bin gespannt wann ich das Geld sehe, wie das mit dem Ersatzwagen etc. alles klappt und berichte gerne über das Endergebnis falls Interesse besteht.

Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, ruf die gegnerische Haftpflichtversicherung an.

Wenn die brav sind, lassen sie gleich erkennen, ob die Schuldfrage auch aus der Schilderung ihres Kunden als eindeutig hervorgeht. Falls das so ist, brauchst Du nicht wirklich einen Anwalt.

Die Versicherung wird Dir sagen, ob sie einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten wollen.

Sollten sie ein Gutachten wollen (machen sie gern, wenn sie einen wirtschaftlichen Totalschaden für möglich halten), sagst Du ihnen sofort, dass Du einen Gutachter Deiner Wahl beauftragen wirst.

Die schicken sonst gern ihren eigenen - auch Versicherungsgutachter sollen objektiv gutachten - aber man möchte doch Interessenkonflikte gar nicht erst aufkommen lassen.

Ich bin in einem ähnlichen Fall zur DEKRA gegangen - meines Wissens gelten deren Tarife als Richtgröße für die Kostenerstattung, so dass Du da nicht drüber liegst - und die haben ja fast überall ihre Standorte.

H2Onrw  04.07.2014, 14:11

Mach Dir mal Gedanken ob es einen Unterschied zwischen einem Gutachter der DEKRA und einem der Versicherung gibt? Ich würde immer einen wirklich unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen und der gehört keiner Organisation an, die ihre meisten Aufträge von der Versicherungswirtschaft erhält.

Wenn es keine Unfallflucht ist & der Schädiger feststeht, muß man als Unfallopfer auch nicht das Gutachten der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Der Schaden klingt deutlich 4-stellig.

Am besten mal beim Händler bzw. Werkstattmeister eine grobe Schadensübersicht anfordern.

Repariert man nicht, rechnet man auf Gutachterbasis ab, die Rechnung wird dann aber um die 19% MWST gekürzt

Für Reparaturdauer gibt es entweder ein Ersatzfahrzeug (aber nicht ein Unfallersatzfahrzeug anfordern bei Autovermietern - das wird oft sehr hoch abgerechnet) oder eine Nutzungsausfallentschädigung

Bei nicht verschuldetem Unfall ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sicherlich sinnvoll, das muß auch die gegnerische Versicherung zahlen

ronnyarmin  19.06.2014, 14:29

Warum soll er der Allgemeinheit Kosten für den Anwalt verursachen, wenn die Schuldfrage eindeutig ist?

Einen Gutachter anrufen, der sich das Auto anschaut, kann man auch ohne Anwalt.

sr710815  19.06.2014, 15:32
@ronnyarmin

weil ich mittlerweile die Assekuanzen kenne :( Man versucht, die Kosten zu drücken, Vorschäden vorzugaukeln, um Entschädigungen zu minimieren.

Angebliche Totalschäden werden nach Restwert abgerechnet, obwohl das Auto viel mehr wert ist. Man rechnet nach Schwacke-Eurotax ab zu einem Händlereinkaufspreis, obwohl der Konsument Endkunde keine Händler EK Preise erhält, sondern die Verkaufspreise zahlen muß.

Ohne Einschaltung meiner Anwälte hätte ich kein oder weniger Schmerzensgeld erhalten

Guck´ Dir die Glas-Marmor-Granit Fassaden der Konzerne an, das sind Mrd schwere Utnternehmen.

Anwalt einschalten ist im üblichen Rahmen, es gibt Rückversicherer, die allgemeinen Verwaltungs-Kosten sind höher als Schäden, die die Versicherten über höhere Haftpflicht, Kaskoprämien zahlen müssen als Umlage im Zulassungsbereich bzw. Klasseneinstufungen oder Höherstufungen nach Unfällen.

ronnyarmin  19.06.2014, 19:57
@sr710815

Bei Schmerzensgeldansprüchen gebe ich dir Recht, da kommt man ohne Anwalt nicht weiter.

Hier gehts aber im einen reinen Unfallschaden. Um einen Gutachter zu beauftragen braucht man keinen Anwalt einzuschalten. Bei den Beispielen, die du nennst, hätte der Gutachten ein falsches Gutachten abgegeben, gegen das man klagen müsste. Das würde man aber nicht gegen die Versicherung machen, ist also am Thema vorbei. Und das ist auch nicht Gegenstand der Frage. Hier geht es um die Vorgehensweise nach einem unverschuldeten Unfall.

Nochmal: Man sucht sich selber einen Gutachter, und nach dem, was der in seinem Gutachten angibt, muss die Versicherung abrechnen. Dazu braucht man keinen Anwalt einzuschalten.

Was die Rückversicherer angeht: Auch deren Kapital wird letztendlich von der Allgemeinheit, nämlich den Versicherungsnehmern, bezahlt. Oder was meinst du, woher dieses Geld sonst kommen würde?

Ja dass ist richtig erst den Rechtsanwalt für Verkehrsrecht suchen dann den Sachverständigen der Anwalt kennt bestimmt welche. Es zahlt die generische Versicherung wenn du keine Schuld am Unfall hast.