Grundstücksbefestigung

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Der Besitzer des Nachbargrundstückes ist verpflichtet Belästigungen, die von seinem Grundstück ausgehen zu unterbinden. Denke das BGB regelt das. Dazu gehört Hangwasser (außer bei Katastrophen) und auch, dass seine Erde nicht abrutschen darf. Das Vermessungsamt kann nur helfen, wenn Grenzen festzustellen sind. Das Grundbuchamt ist bestimmt völlig überfordert mit so etwas. Sprecht mit der Gemeinde (Bauamt) und mit dem Nachbarn.

Luise  29.04.2010, 11:43

Dankeschön für das Sternchen. :-)))

Besorgt euch einen Lageplan beim Vermessungsamt (Katasteramt). Dort könnt ihr die genauen Grundstücksgrenzen feststellen. Das Grundbuchamt wird euch da nicht weiterhelfen können. Möglicherweise kann man euch im Landratsamt weiterhelfen, wie die Gesetzeslage ist. Wenn ein freundliches Gespräch mit dem Nachbarn nichts bring, bleibt euch nur einen Anwalt zu nehmen.

Euer Nachbar scheint ja kein ganz einfacher Zeitgenosse zu sein. Ich würde Dir empfehlen, mal auf dem Grundbuchamt und dem Kastasteramt (heißt das so?) nachfragen und die Pläne einsehen. Möglicherweise können Dir die Mitarbeiter auch schon die ersten Fragen beantworten.
Ansonsten wäre vielleicht ein Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner für Euch, bevor Ihr irgendetwas zusagt oder in Auftrag gebt.