Grundschuld einklagen?

5 Antworten

Ich Stehe bei meinem Vater mit Summe X im Grundbuch!

Soweit so gut. Frage 1: Wie bist du denn da 'reingekommen'? Offenbar ist mal von deinen Großeltern an deinen Vater Geld infolge eines Darlehensvertrages geflossen.

Großeltern [...] als Bedingung gestellt, dass ich es irgendwann zurück bekäme. Das ist jetzt 25 Jahre her.

Also solltest du Inhaber des Darlehensrückzahlungsanspruchs werden, der dann durch die Grundschuld gesichert wurde? Dann würde zwischen deinen Großeltern und dir eine Schenkung der Forderung mit entsprechender Abtretung vorliegen.

nur eine beglaubigte Kopie der Urkunde

Einer Urkunde worüber genau? Damit stellt sich Frage 2: Hast du eine schriftliche Fassung des Darlehensvertrages, des Sicherungsvertrages und einen Grundschuldbrief (oder handelt es sich um eine Buchgrundschuld)?

Nun meine Frage, kann ich darauf bestehen, dass er es mir auszahlt?

Das kannst du, soweit du Inhaber einer fälligen, durchsetzbaren Forderung aus dem Darlehensvertrag bist.

Losgelöst davon steht die Frage, was du mit der Grundschuld machen kannst. Diese gibt dir einen "Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung". Im Klartext heißt das: Du kannst den Gerichtsvollzieher losschicken, der das Grundstück deines Vaters in Beschlag nimmt und im Wege der Zwangsversteigerung veräußern lässt; der Verkaufserlös wird dann an dich in Höhe der Grundschuldsumme ausgeschüttet. Dein Vater kann dies verhindern, indem er dir das Geld einfach zahlt.

Freyja1978 
Fragesteller
 04.07.2018, 16:03

Ich habe nur einen Grundschuldbrief, eine Kopie (beglaubigt).... ich habe keine Ahnung über Verträge etc. ich wusste bis vor kurzem nicht, dass ich da eingetragen bin! .....

AuroraAlpha  04.07.2018, 16:14
@Freyja1978

Okay - Die beglaubigte Kopie des Grundschuldbriefs selbst oder den Grundschuldbrief und die beglaubigte Kopie von etwas anderem?

Soweit du den original Grundschuldbrief hast, bist du auf der sicheren Seite (soweit da nicht auch noch andere Abtretungen drinstehen, aber das halte ich beim hiesigen Sachverhalt für eher unwahrscheinlich).

Was du jetzt machen solltest: Hol dir zusätzlich noch einen Grundbuchauszug über das Grundstück.

Wenn dein Vater behauptet, pleite zu sein, braucht dich das nicht stören: Du kommst immer noch an dein Geld, indem du das Grundstück versteigern lässt. Dieser Anspruch kann auch nicht verjähren (§ 216 BGB). Falls dein Vater behauptet, dass irgendwelche Einreden aus dem Sicherungsvertrag bestehen, muss er diesen vorlegen.

Freyja1978 
Fragesteller
 04.07.2018, 17:26
@AuroraAlpha

Ich habe die beglaubigte Kopie des Grundschuldbriefes und des aktuellen Grundbuchauszuges.

alles ist abbezahlt, ich stehe ganz oben:)

AuroraAlpha  04.07.2018, 17:35
@Freyja1978

Soweit klingt das gut. Dann solltest du dich trotzdem dringend drum kümmern, den alten Grundschuldbrief (so der denn unauffindbar ist) für kraftlos erklären zu lassen und einen neuen zu bekommen.

Freyja1978 
Fragesteller
 04.07.2018, 21:25
@AuroraAlpha

Der „echte“ liegt beim Notar meines Erzeugers, warum auch immer er ihn hatte, kann ich den einfordern?

Ronox  04.07.2018, 20:18

Ein Gerichtsvollzieher versteigert keine Grundstücke, das ist Aufgabe des Vollstreckungsgerichts. Abgesehen davon muss er auf Duldung der Zwangsvollstreckung klagen, wenn der Vater sich nicht dinglich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat. Und dazu muss die Grundschuld erst einmal fällig sein, was in der Regel die vorherige Kündigung erfordert. Aber auch dann kann er natürlich nicht den ganzen Kapitalbetrag der Grundschuld plus angelaufene Grundschuldzinsen vereinnahmen, denn die Grundschuld ist durch einen Sicherungsvertrag mit einer Forderung verknüpft, in deren Höhe er sich maximal befriedigen darf.

Generell ist der Fall hier sehr verstrickt und konkrete Tipps nicht möglich, ohne alle notwendigen Unterlagen eingesehen zu haben.

Freyja1978 
Fragesteller
 04.07.2018, 21:35
@Ronox

Es steht :

XXXXX Deutsche Mark Grubdschuld mit fünfzehn vom Hundert jährlich verzinslich und mit einer einmaligen Nebenleistung von fünf vom Hundert des Geubdschuldbetrages für die Volksbank in xxxxx. Der jeweiligen Eigentümer ist der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen. Auf die Bewilligung vom 24. Februar 1977 eingetragen am 23. März 1977.

weiter:

abgetreten mit den Zinsen vom23.03.1977 und der Nebenleistung an Freyja xxxx, geb. 18.09.1978 in xxxxxx. Eingetragen am 26.04.1993

dazu habe ich den klassischen deutschen Grundschuldbrief in beglaubigter Kopie

AuroraAlpha  04.07.2018, 22:50
@Ronox

Technisch natürlich alles richtig, was du sagst. Da Madame Fragesteller aber offenkundig weder Einsicht in den Darlehensvertrag noch in den Sicherungsvertrag hatte und auch sonst keinen Überblick über Grundpfandrechte hat, habe ich mich mit meinen Ausführungen auf das Wesentliche beschränkt, um etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Dass sie nicht ohne konkrete Rechtsberatung die Zwangsvollstreckung betreiben will, liegt (hoffentlich) auf der Hand.

Bzgl. den Ungenauigkeiten im Hinblick auf Art und Weise der ZVS bitte ich ebenfalls um Nachsicht, da ich dies nicht als Schwerpunkt der Fragestellung gesehen hatte.

Freyja1978 
Fragesteller
 04.07.2018, 23:00
@AuroraAlpha

Nein ich werde natürlich zu einem Rechtsanwalt gehen, dieses Thema ist für mich nur absolut neu und um alles zu verstehen, dachte ich ich frage hier schon mal um Rat!

Zumidest weiß ich jetzt, dass ich nicht Nichts in der Hand habe und das ich mal beim Grundbuchamt anrufen soll und nach dem Vorgang fragen soll! Das ist doch schon mal was! :-)

mir wäre sonst überhaupt nicht klar, wie ich an weitere Informationen kommen könnte.... daher Danke

Ronox  04.07.2018, 23:49
@Freyja1978

Es könnte sein, dass es in den Grundakten des Grundbuchamtes hierzu noch weitere Unterlagen gibt. Wenn der Darlehensvertrag aber separat geschlossen wurde, ist dies unwahrscheinlich, da dies für die reine Eintragung der Grundschuld im Grundbuch nicht relevant ist. Einen Versuch ist es aber wert.

Die Grundschuld ist ein abstraktes Sicherungsmittel. Daher muss es auch einen Sicherungsvertrag geben, der regelt, welche Forderung die Grundschuld sichern soll. So wie es sich anhört, hatten deine Großeltern deinem Vater ein Darlehen gewährt, das an dich zurückzuzahlen war. Hierzu muss es weitere Unterlagen geben, mit denen du dies nachweisen kannst.

Aus der Grundschuld an sich kannst du theoretisch nach Fälligkeit (vorherige Kündigung in der Regel erforderlich) auf Duldung der Zwangsvollstreckung klagen. Sofern dein Vater sich damals dinglich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat, geht das auch schneller. Aber all dies könnte man nur mit Einsicht in die relevanten Unterlagen abschließend beurteilen. Daher kommst du hier nur mit einer Rechtsberatung vor Ort durch einen Rechtsanwalt weiter, wenn du die vermeintliche Forderung durchsetzen willst.

Was im Grundbuch steht, das gilt.

Im schlimmsten Fall müsste er gegen Dich vorgehen. Damit die Eintragung überhaupt vorgenommen werden konnte, muss es ja einen Vorgang geben, welcher in der Regel beim Grundbuchamt liegt.

Freyja1978 
Fragesteller
 04.07.2018, 16:04

Du meinst, ich müsste mal beim Grundbuchamt anrufen? Das wäre schlau! Danke

kabbes69  05.07.2018, 15:29
@Freyja1978

das Grundbuchamt erteilt dir nur Abschriften der Urkunde, macht aber keine Rechtsberatung.

Freyja1978 
Fragesteller
 05.07.2018, 19:57
@kabbes69

Das ist mir durchaus bewusst. Ich habe angerufen und es gibt tatsächlich Urkunden, die mir weiter helfen hat die Dame gesagt :-)

kabbes69  06.07.2018, 16:49
@Freyja1978

da melde dich doch, wenn du den Inhalt der Urkunde kennst :-)

Also mal der Reihe nach. Die Grundschuld ist nur ein Pfand für eine Forderung. Zu dieser Forderung muss es einen Darlehensvertrag geben. Ohne diesen kommst Du nirgendwo hin.

Wenn Du den hast und angeben kannst, was drin steht, können wir weiter reden.

Solange Dein Vater keinen Nachweis bringen kann, dass die der Grundschuld zugrunde liegende Forderung nicht mehr besteht, hat er keinen Anspruch auf Erteilung einer Löschungsbewilligung.

Freyja1978 
Fragesteller
 04.07.2018, 23:01

Wie kann ich an diesen Vertrag kommen? Finde es ja selbst sehr spannend was dort verankert wurde.

Smartass67  05.07.2018, 09:10
@Freyja1978

Wenn Dein Vater will, dass Du die Löschung bewilligst, wirst Du wohl verlangen können, dass er Dir die Unterlagen darüber gibt!

Die beglaubigte Kopie der Urkunde ist dann vermutlich die Bewilligung der Grundschuld evtl. in Form eines Erbvertrages. Von der Logik her würde ich mal tippen: Großeltern übertragen Vater ihr Haus und gleichzeitig wird zu deinen Gunsten eine Grundschuld eingetragen.

Jetzt kommt es auf die Bedingungen an, die zum Nachweis der Löschung in der Urkunde gefordert wurden, hat der Vater sich zu einer Ratenzahlung an dich verpflichtet, wie kann er den Nachweis erbringen, was und ob bereits gezahlt wurde.

Zum guten Schluss warst du vor 25 Jahren bereits volljährig?

Ich würde als erstes empfehlen mit der Urkunde zum Notar bzw dessen Rechtsnachfolger zu gehen.