GmbH mit zwei Personen als geschäftsführende Inhaber. Beide Gesellschafter sind zu 50% beteiligt,dann müssen IMMER beide Gesellschafter unterschreiben?

5 Antworten

Das steht im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung.

Da wird festgelegt, ob die Geschäftsführer die Alleinvertretungsberechtigung haben, oder nur nur Gesamtvertretungsberechtigung haben.

Ausserdem wird dort festgelegt, ob sie von den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäft) befreit sind, oder nicht.

Bei GmbH darf man Gesellschafter nicht mit Geschäftsführer verwechseln. Der Geschäftsführer unterschreibt für alle Inhalte des laufenden Geschäfts und Investitionen bis zu einem Rahmen, der Vertraglich geregelt ist. Gesellschafter sind Inhaber des Unternehmens und entscheiden mit dem jeweiligen Stimmrechtsanteil über Strategische Dinge wie z.B. den Geschäftsführer auswechseln, Gewinnverwendung / Ausschüttung etc.

Die Grenze was ein Geschäftsführer entscheiden darf und wann die Gesellschafter zustimmen müssen ist individuell vertraglich geregelt.

Wenn es zwei Geschäftsführer gibt dann ist auch individuell geregelt was jeder alleine und was gemeinsam und was wiederum mit den Gesellschaftern entschieden werden muss.

Also es gibt für deine konkrete Frage leider keine Schwarz / Weiß Antwort.

Doni1 
Fragesteller
 05.10.2015, 00:21

Wir sind gleichzeitig Gesellschafter und Geschäftsführer. Wir können in dem Gesellschaftervertrag festlegen, dass wir beide entscheiden können und somit wo wir unterschreiben können und wo nicht? 

Normaler Weise sollte in eurem Gesellschaftervertrag drin stehen, dass die beiden Gesellschafter allein handlungsfähig sind und entsprechend auch alleine Dinge unterschreiben dürfen. Bspw. auch für Ausgaben einer gewissen Höhe etc. sollte das im Gesellschaftervertrag geregelt sein.

Im Prinzip ja, aber man kann im Gesellschaftsvertrag festlegen, dass einer oder beide auch einzeln Vertretungsbefugnis haben. Das muss im Handelsregister eingetragen werden.

Normalweise stellt man Vollmachten für sowas aus. Sonst ja.