Glasschaden, Hilfe?

6 Antworten

Genau so melden, Versicherungsschutz besteht. Da die Ursache ein Brand war besteht (auch) Versicherungsschutz über die "normale" Hausratversicherung.

Also ich bin mit den bisherigen Antworten (2) nicht einverstanden.

Grundsätzlich besteht nur "theoretischer" Versicherungsschutz wenn du eine Familienhaftpflicht hast. Bei deiner persönlichen Haftpflicht ist das Kind nicht mit eingeschlossen, unabhängig davon, ob es deliktsfähig (7 Jahre) ist oder nicht. Das hast du nicht gesagt, daher dies mal am Anfang, es ist meines Erachtens sowieso nicht wichtig.

Eine Haftpflichtversicherung haftet nicht für Schaden, die ein Mitglied innerhalb der gleichen Wohngemeinschaft verursacht hat. Dies würde nur funktionieren, wenn dein Kind dauerhaft nicht bei dir wohnen würde.

Der Link des Blogs funktioniert leider nicht. Daher ein Ausschnitt mit dem Wesentlichen:

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Das müssen Sie generell zur Haftung innerhalb der Familie wissen:
  • Der Versicherungsanspruch schließt im Allgemeinen die Haftung innerhalb einer Versichertengemeinschaft aus. Das heißt, jene Schäden die die Versicherungsnehmer eines Versicherungsvertrags untereinander verursachen würden.
  • Bei einem Schaden innerhalb der Versichertengemeinschaft eines Vertrags zahlt die Haftpflichtversicherung nicht, weil der Verursacher auch gleichzeitig der Geschädigte wäre.
  • Ansprüche, die innerhalb der häuslichen Gemeinschaft gegenseitig entstehen könnten, sind vom Versicherungsschutz laut AHB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ausgeschlossen.
  • Kinder, die nicht mehr am Wohnsitz Ihrer Eltern gemeldet sind, aber noch ein eigenes Zimmer im Elternhaus besitzen, würden nicht mehr zu dieser häuslichen Gemeinschaft gehören. Hier müsste also die Haftpflichtversicherung für die Schäden der Eltern gegenüber den Kindern einspringen.
BenniXYZ  07.06.2021, 22:43

Hier geht es nicht um Haftpflicht, sondern um die Glasversicherung oder Hausratglasvg.

Valnar52  08.06.2021, 10:26

Die Haftpflichtversicherung hat hiermit überhaupt nichts am Hut, da nirgends davon die Rede ist, dass es ein fremder Herd isst.

DerHans  08.06.2021, 11:40

Es handelt sich hier um einen Feuerschaden und nicht um die Haftpflicht. Und der Glasschaden ist als Folge des Feuers ebenfalls gedeckt.

Ja, das kannst du genau so melden. Feuer ist über die Hausrat versichert. Bei Glasversicherung bist du auch auf der sicheren Seite. Es wird nicht gefragt wodurch das Glas kaputt ging. Hauptsache du standest die ganze Zeit am Herd, oder hattest ihn immer im Blick. Kann doch mal passieren, daß man unaufmerksam ist.

Der Feuerschaden ist in jedem Fall gedeckt. Dass ein Kind fahrlässig handelt, ist nun mal so.

Der Glasschaden ist als Folgeschaden des Feuers ebenfalls gedeckt.

Kein Problem, auch Eigenverschulden ist mitversichert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Eckengucker  07.06.2021, 22:03

nicht im eigenen Haushalt....

wattdennnu2  07.06.2021, 22:06
@Eckengucker

Deine Antwort ist exakt zu 100% am Thema vorbei. Hier wurde kein Dritter geschädigt!

Eckengucker  07.06.2021, 22:10
@wattdennnu2

Genau das ist es ja, kein Dritter wurde geschädigt! Nur innerhalb der eigenen Familie, bzw. Haushalt.

Keine Versicherung zahlt innerhalb der selben Hausgemeinschaft, wenn ein Kind z.b. den Fernseher kaputt macht oder wie hier den Herd beinahe in Flammen setzt... dann ist das "allgemeine Lebensumstände". Das zahlt keine Versicherung, da würde viel zuviel Schmu getrieben werden. Und die von mir als Link hinterlegten ABH der GDV funktionieren nicht.

https://www.gdv.de/de

wattdennnu2  07.06.2021, 22:13
@Eckengucker

In der Hausratversicherung ist die Gefahr "Feuer", auch durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, mitversichert. In der Glasversicherung wird überhaupt kein Verschulden geprüft, Vorsatz ist natürlich ausgeschlossen.

Damit beende ich meine Nachhilfe.

wattdennnu2  07.06.2021, 22:15
@Eckengucker

...genau. Du als Amateur hast gegen einen Profi keine Chance.

BenniXYZ  07.06.2021, 22:45
@Eckengucker

Hast du noch nicht begriffen, es handelt sich nicht um Haftpflichtversicherung.

Valnar52  08.06.2021, 10:27
@Eckengucker

Deine Antwort ist totaler Unsinn. Bitte nicht irgendwas ergooglen und dann meinen Ahnung vom Thema zu haben...

DerHans  08.06.2021, 10:53
@Eckengucker

In der Feierversicherung wohl. Es geht ja nicht um einen Haftpflichtschaden.

Klaif 
Fragesteller
 08.06.2021, 08:05

Danke für deine Antwort!

Und zur Klarstellung, es handelt sich hier um eine Hausrat und Glasversicherung und nicht um ein Haftpflichtschaden.

Ich melde den Schaden dann so, danke an alle hilfreichen Antworten!