Wird man verhaftet, wenn man ein Tier tötet?

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Hallo,

die Strafe für das töten von Tieren wird im Tierschutzgesetz geregelt.

Die einzige Strafvorschrift des Tierschutzgesetzes findet sich in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG).

Die Tötung ist strafbar, der bloße Versuch nicht.

Zur Tötung gehört auch das Unterlassen (z.B. verhungern lassen).

Bei Verstoß gegen § 17 TierSchG droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Versuchte oder fahrlässige Tierquälerei, sowie sonstige Tiermisshandlung wird als Ordnungwidigkeit eingestuft. Nach  § 18 TierSchG wird dies mit einem Bußgeld von bis zu 25.000€ geahndet.

Als Nebenfolge kommen noch § 19 TierSchG und § 20 TierSchG hinzu, welche beinhalten, dass das Tier dem Halter entnommen wird, sowie ein befristetes/unbefristetes Tierhalteverbot verhängt wird.

Das Strafgesetzbuch sieht Tiere hingegen immer noch als Sachen. Hier wird z.B. das jagen geregelt. Hat mit deiner Frage aber nichts mehr zu tun.

Jede Form von Tierquälerei ist eine Straftat und kann mit Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren geahndet werden! 

Also ja, man kann verhaftet werden und ins Gefängnis kommen wenn man Tiere quält oder ohne triftigen Grund tötet!

Nachzulesen bei Paragraph 17 im Tierschutzgesetz

Kommt auf das Tier an... für eine Ameise wird man dich nicht belangen, für dein Hausschwein nicht, aber wenn du dich an einer geschützten Tierart oder am Eigentum eines anderen zu schaffen machst, sieht es nicht ganz so gut aus. Ob es dafür auch Knast oder nur €Strafe gibt, weiß ich aber nicht.