Gibt es im BAT/KF eine Regelung wann ein Dienstplan aushängen muß?
Ich arbeite für die Kirche, in einer Großküche. Hier bekommen wir immer nur einen Dienst Plan für eine Woche und dieser wird 4 Tage im Vorraus ausgehängt. Somit hat man als Arbeitnehmer keine Plannungssicherheit. Arzttermin ,sowie ganz einfache Freizeitaktivitäten werden zur Jonglierarbeit . Gibt es hierfür wirklich keine Regelung ??
Einen schönen Tag
3 Antworten
Der Wochen-Dienstplan muss spätestens am Freitag der Vorwoche aushängen. Da bist Du also sehr gut bedient.
In welchem Gesetz steht das?
§ 12 Abs. 2 TzBfG (Arbeit auf Abruf)
Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
Dein Dienstgeber hält sich also genaustens an die gesetzlichen Vorschriften.
Er hält sich an die Gesetze. Hab mal in einen Betrieb gearbeitet da mußte man am Samstagabend anrufen damit man wuste wie man die nächste woche arbeiten muss, das war wirklich das letzte!