GFKL Forderung aus 2001! Wer hat noch Ärger mit denen?

5 Antworten

Handelte es sich evtl. um ein Darlehensgeschäft?

Ansonsten ist die Forderung, sofern kein gerichtlicher Schuldtitel vorliegt, bereit lange verjährt.

HuskyApollo 
Fragesteller
 06.01.2014, 12:05

Nein, kein darlehnsgeschäft. Ich wüßte nicht das es tituliert ist. Werde heute mal zur öra gehen. Ich lass das so nicht auf mir sitzen.

mepeisen  07.01.2014, 06:38
@HuskyApollo

Man kann sich auch selbst um die Sachaufklärung bemühen (siehe mein Beitrag).

War heute bei der Öra. Die haben mir erklärt das die GFKL hinreichend negativ bekannt ist und es immer wieder zu Forderungen kommt. WICHTIG ist, bei soll einem Brief, niemals denen ihre Internet Seite anzuklicken!!! Und ansonsten die Post ignorieren.. Falls doch mehrere Schreiben kommen sollten, ab zur ÖRA, diese schreibt denen dann einen Brief mit dem dann eigentlich Ruhe sein sollte!

"Hallo GFKL. Sie werden mir umgehend eine Vollmacht im original vorlegen. Sollten Sie einen Titel vorweisen können, werden Sie mir umgehend den Titel in Kopie vorlegen. Sollten Sie keinen Titel vorweisen, werden Sie mir umgehend eine Vertragskopie zusenden. Vorsorglich mache ich schon jetzt von meinem Recht auf Verjährung Gebrauch. Sollte Sie sich nicht innerhalb von 14 Tagen mit den Unterlagen melden, werde ich von einem Betrugsversuch ausgehen und ihn zur Strafanzeige bringen. Ausreden, wie dass es sich um ein Versehen handeln würde, interpretiere ich als vorsätzliche Personenverwechslung und werde das ebenso zur Strafanzeige bringen. Ich untersage vorsorglich der Speicherung meiner personenbezogenen Daten und der Meldung an Auskunfteien."

Sobald man Infos hat, worum es sich handelt, kann man dann weiter beurteilen, was man machen sollte.

Schau Dir die angeforderten Vertragsunterlagen genau an und - falls es sich als Luftnummer herausstellt - wäre es kein Fehler den zuständigen Landgerichtspräsidenten (Sitz des Inkassobüros) sowie den Landesdatenschutzbeauftragten (Sitz des Inkassobüros) über dieses ominöse Geschäftsgebaren in Kenntnis zu setzen

HuskyApollo 
Fragesteller
 06.01.2014, 14:32

Falls die mir die geforderten Unterlagen zusenden, werde ich das defintiv tun.. Denn seit 13 Jahren habe ich nicht einen Brief von denen erhalten und umgezogen oder so bin ich nicht. Und wenn es sich als Abzocke erweisen sollte, werde ich auch weitere Schritte gegen die einleiten.