Gewerberaum für Lebensmittelverarbeitung

6 Antworten

Bevor der Umbau startet sollten viele andere Dinge klar sein. Beispielsweise benötigt man nicht nur ein Geschirrspülbecken und ein extra Handwaschbecken und eine extra Toilette.

Trockenlager und Kühlung könnten auch nötig sein.

Insgesamt sollte man diese rechtlichen Sachen versuchen durch eine Voranfrage bei der Stadt zu klären. Dabei ist nicht nur die Frage ob eine Nutzung als Gewerberaum möglich ist. Dazu kommt ob in dem Wohngebiet dieses überhaupt gemacht werden kann.

Dabei geht es natürlich auch um den Lieferverkehr. Zusätzlich ist ein wichtiges Thema die Geruchsbeeinträchtigung.

Diese ganze Planung sollte in meinen Augen auch nur im Rahmen eines Businessplanes stattfinden. Eine "normale" Kleingründung (ohne Umbau usw.) kostet etwa 10.000 bis 15.000 Euro.

Hier wirst Du nicht nur für einige Hundert Euro Fliesen und Kleber verbauen. Dazu kommt der Einbau von gastronomietauglichen Küchengeräten oder Arbeitsgerät für eine Schlachterei.

Damit wird Dein Anschub ganz schnell höher liegen und auch die Notwendigkeit, dass Gewerbe zum Erfolg zu bringen etwas größer sein.

Beispielsweise solltest Du Dir vorher die Frage beantworten: Wann habe ich mein Geld wieder? Dazu wird allerdings eine gute umfassende Planung benötigt. Welche Ausgaben werden kommen und wie erreiche ich meine Klientel.

Außerdem wird es wichtig sein, Dir Alternativen zu bilden. Wenn es so nicht geht, dann anders. Es gibt eigentlich immer Wege, ob beim Lagern, der Verarbeitung oder dem Vertrieb.

Erst einmal einen guten Rutsch und viel Erfolg.

Wenn Dein Haus in einer Wohngegend steht, wo Gewerbe zulässig ist, kannst Du das auch zu Hause machen, wenn Du die Räume als Gewerberäume deklarierst. Da jedoch gerade bei Lebensmitteln eine Hohe Hürde gegeben ist, solltest Du beim Lebensmittelüberwachungsamt nachfragen. Die Helfen bei solchen Dingen gern weiter, denn das ist ja auch in deren Sinne.

Da solltest du dich mit dem zuständigen Amt in Verbidung setzen und nachfragen, welche Auflagen du erfüllen musst. Bei der Verarbeitung von Lebensmitteln müssen die hygienischen Voraussetzungen dringend eingehalten werden. Ordnungsamt wäre eine Anlaufstelle, auch das Gewerbeaufsichtsamt könntest du fragen. Kläre alle Einzelheiten im Vorfeld ab, damit du keine Probleme im nachhinein bei einer Kontrolle bekommst.

Nein dass ist nicht ohne weiteres möglich. Denn es wäre eine Zweckentfremdung. Der keller gehört zu einer Wohnung und ist rein rechtlich Wohnraum. Um dort eine Gewerbe zu betreiben müßtest du diesen Wohnraum umwandeln in Gewerberaum. Das kann nur der Eigentümer und dies muss beantrag werden und ist nicht so einfach. Jenachdem wo du wohnst, wird das sehr schwierig! Hier in Berlin z.B .: ist das nahezu unmöglicxh, da es zu wenig Wohnraum gibt. dem würde die Stadt berlin ohne triftigen Grund nie zustimmen.

Danke für die schnellen Antworten

Die Antwort vom Ordnungsamt per mail war nur dass ich dazu gewerberaum benötige (obwohl ich explizit darauf aufmerksam gemacht ahbe das ich auch in unserem haus das herstellen möchte). er gab mir dann nur etliche vorschriften und verordnungen wo ich es nachlesen kann (Eg 178/2002, 852/2004 lebensmittelhygenie verordnung) aber da steht leider nichts genaueres drinnen bzw gibt es zu viele ausnahmen und paragraphen die man beachten muss.

Nun zu dem Haus: das haus gehört meinen eltern, im Keller ist abgetrennt das schlafzimmer. Wir hatten uns das so vorgestellt das wir eine Wand ziehen und dann dort alles verfließen und für die Lebensmittelverarbeitung alles nötige was verlangt wird kaufen.

Wir wohnen in einer reinen wohnsiedlung und außer ein paar Bäckern und einer Rewe gibt es erst nach 15min fahrt größere Geschäfte.

Das Lebensmittelüberwachungsamt habe ich kontaktiert aber aufgrund von Urlaub/Krankheit sind die zuständigen Mitarbeiter nicht erreichbar. Ich habe bald einen IHK termin bezgl meiner Existenzgründung und daher muss ich sowas davor wissen.