Gewerbe anmelden bei Website mit Affiliated Marketing ( Werbung)?

4 Antworten

Und wie sicher bist du, dass mit dieser Idee überhaupt etwas verdient wird?? Leider verdienen oft nur die Anbieter dieser Idee und bieten entsprechende Instrumente dafür (Software). Schau dir den Markt (Internet) an. Bist du einer der wenigen die etwas anbieten und wie willst du die Kunden erreichen?? Ich beschäftige mich schon jahrelang mit diesem Thema, lasse es lieber, es verdienen nur die anderen an dir.

Alternativ mache einen Existenzgründerlehrgang bei der IHK mit. Da bekommst du ein Gefühl für deine ganzen Fragen.

Phantasiename 
Fragesteller
 14.11.2018, 15:48

Okay. Ich habe das Angebot mir eine eigene Seite erstellen zu lassen, die in diesem Stile aufgebaut ist, wird der Link.https://www.hundetrainer360.comcom Ich habe also kein eigenes Produkt.

Ostbahn  17.11.2018, 20:44
@Phantasiename

der einzige der daran verdient ist der Typ der die Homepage verkauft

Fragst du dich nicht warum er sich nicht selber 100te solcher Seiten aufzieht und dann selber damit fett Geld verdient?

450€ ist ein angestelltenverhältnis, die Grenze ist unwichtig wenn du selbstständig arbeiten willst. Wenn du wirklich planst selbst nur 50€/Monat zu machen brauchst du einen Gewerbeschein. Die steuerlichen Abgaben zahlst du nach Abgabe der Steuererklärung... hierfür machst du eine sogenannte Einnahme Überschussrechnung (Einnamen - Ausgaben = Gewinn... davon ziehst du den Steuerfreibetrag ab (ca. 9000€) und wenn die zahl dann noch positiv ist ist es diese Summe die versteuert werden muss (ca. 30%). Sprich du hast von mir aus 10000€ jahresgewinn - 9000€ freibetrag = 1000€ zu versteuern -> ca. 300€ steuer (ungefähr zahlen und abhänig von deiner Situation).

Extra Konto führen musst du nicht, vereinfacht es aber (insb. bei einer Prüfung)... und die Bank kann bei Privatkonten auch probleme machen.

Zu beachten gibt es eine Menge, aber weniger mit der Steuer und mehr mit den rechtlichen Themen zum Affiliate Marketing. Aber das Gebiet ist groß, kann man pauschal nicht beantworten. Wenn du nur Affiliateeinnahmen machen willst und es dir den Aufwand wert ist verzichte auf die Kleinunternehmerregelung... hat den Vorteil dass du die Vorsteuer für PC, Strom, Telefon etc. absetzen kannst und den Affiliateprogrammen ist es wurscht ob sie dich mit oder ohne MwSt ausbezahlen (durchlaufender posten)

Das sind zu viele Wissenlücken die du noch hast. Dies lässt sich nicht in ein paar Zeilen erklären. Das meine ich jetzt gar nicht negativ. Es gibt wirklich so einiges, was man wissen und beachten muss. Du hast als Unternehmer einige Pflichten, die Steuer ist nur eine Sache davon.

Du solltest ein Gründerseminar besuchen. Das ist nicht teuer, wird sogar auch gefördert. Schau einfach mal im Internet danach. Die folgende Webseite ist eines solcher Angebote:

http://www.concordeconsultchant.com/

Phantasiename 
Fragesteller
 13.11.2018, 21:01

Aber grob gesagt gibt es noch eine andere Möglichkeit als die eines Kleingewerbes für Affiliate Plattform... Das habe ich doch verstanden...

Renick  13.11.2018, 21:40
@Phantasiename

Nein. Es kommt nur ein Gewerbe in Betracht. Das was du in deiner Beschreibung gemeint hattest wegen 450€ gilt nur im Angestelltenverhältnis. Es gibt auch keine Umsatzgrenze, bei der man erst ein Gewerbe anmelden muss. Denn man muss schon VOR Beginn der Tätigkeit das Gewerbe anmelden.

Wenn das Geschäft dann doch nicht läuft ist nichts verloren. Die Gewerbeanmeldung kostet nur 20-30€ Gebühr. Ist also kein wirklicher Verlust.

Hi, ein Gewerbe musst du immer anmelden, wenn du Geld verdienen willst. Wenn du noch minderjährig bist, musst du deine Eltern mitnehmen.  Wegen Steuern brauchst du dir jetzt noch keine Gedanken machen. Du zahlst erst ab 17.500 Euro Mehrwertsteuer. Wenn das dann mal in die Richtung geht, würde ich mir einen Steuerberater holen. Der unterstützt dich. Wenn du unter 17.500 Euro verdienst bist du Kleinunternehmer, dass heißt du musst nur eine Einnahmen-Überschussrechnung dem Finanzamt vorlegen. Damit ist gemeint, dass du deine Einnahmen und Ausgaben monatlich festhalten musst. Aber das wird dir sicher beim Gewerbeamt erzählen. Nun wünsche ich dir erst mal viel Spaß beim Geld verdienen. ;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
geheim007b  13.11.2018, 18:37

MwSt bezahlt man nicht, man vereinnahmt sie nur und führt sie dann ab. Einkommenssteuer hat er trotzdem abzuführen, das ist unabhänig von der Kleinunternehmerregelung. Irgendwas von glaub 300-400€ _pro Jahr_ kann er auch ohne Gewerbeschein verdienen (sonstige Einnahmen), darüber braucht er einen.

Phantasiename 
Fragesteller
 13.11.2018, 18:42

Kann ich die Einnahmen- Überschussrechnung ganz normal bei Elster ausfüllen? Bislang machte ich den Lohnsteuerjahresausgleich alleine.Wenn nicht wüsste ich nicht,wie ich das ganze dem Finanzamt angeben kann. Bin ich mit einer normalen Festanstellung und diesem Kleingewerbe dann noch zur Lohnsteuerhilfe berechtigt? Ich habe Bedenken nachher nicht mehr zu wissen,wie ich die Lohnsteuerabrechnung hinbekomme..

geheim007b  13.11.2018, 18:45
@Phantasiename

einfach den Endwert aus der Einnahme Überschussrechnung im Feld "Einnahmen aus selbstständiger Arbeit" eintragen... das wars.

dominikkienzle  13.11.2018, 18:48
@Phantasiename

Ja kannst du auch machen. Habe ich auch so gemacht, bevor ich einen Steuerberater hatte. Wenn du es über die Elster machst, gibt es einen zusätzlichen Punkt, in dem das machen kann. Nein, du bist nicht mehr zur Lohnsteuerhilfe berechtigt. Zumindest bei der Lohi Bayern war das so. Musste es dann selbst machen (Elster).

Bakaroo1976  13.11.2018, 19:40
@geheim007b

Nö - ab 2017 muss ne Anlage EÜR ausgefüllt werden.

Bakaroo1976  13.11.2018, 19:41
@Phantasiename
  1. Du machst keinen Lohnsteuerjahresausgleich sondern eine Steuererklärung.
  2. Es gibt kein Kleingewerbe.
  3. Nein - Lohnsteuerhilfeverein darf nicht tätig werden .
  4. Such Dir einen Steuerberater!!!
klausbacsi  14.11.2018, 08:04
@Phantasiename

Lohnsteuerverein dürfen nichts mit Gewerbe bearbeiten. Nur Steuerberater und das sind Kosten!!!