Geschenk behalten trotz retour?

3 Antworten

Das "Geschenk" ist höchstwahrscheinlich als ein Bonus bzw. als Dank für den Einkauf zu betrachten. Es sei denn es ist ausdrücklich anders erwähnt, wie beispielsweise ein Dank für die langjährige Kund- bzw. Mitgliedschaft. In diesem Fall sind aber Geschenke in solcher Höhe unüblich.

In ersterem Fall, der sehr wahrscheinlich zutreffend ist, muss der Bonus ebenfalls zurückgegeben werden, nur so kommt ein ordnungsgemäßer Widerruf zu Stande.

Im Regelfall musst Du dann auch das Geschenk zurückschicken, es sei denn es wurde explizit erwähnt, dass das Geschenk auch im Falle eines Widerrufs behalten werden darf.

Nein, natürlich nicht!