Gerichtstermin fallen gelassen?

7 Antworten

Um auf Deine Frage etwas einzugehen, zitiere ich kurz aus dem Netz

Was passiert wenn man mit 15 Auto fährt?
Dieses Vergehen wird als Straftat gemäß § 21 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gewertet. Ihnen drohen also eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechende Geldstrafe.

Die Wahrscheinlichkeit, dass so ein Vergehen einfach "fallen gelassen" wird, stufe ich als extrem niedrig ein...

verreisterNutzer  08.08.2020, 08:08

Wenn der Täter / die Täterin zum Zeitpunkt der Tat ( noch ) minderjährig war , kann diese Tat auch rückwirkend "nur" nach Jugendstrafrecht verhandelt und abgeurteilt werden .

Damit sehe ich für jugendliche Straftäter(innen) ohne vorherige Strafauffälligkeiten hier eher etwas in Richtung Arbeitsauflage ( Sozialstunden ) und eine Führerscheinsperre statt Geld- / oder Freiheitsstrafe .

Ein derart schwerwiegendes Strafdelikt muß aber allgemein strafrechtlich verfolgt werden , da dabei strafrechtlich öffentliches Interresse besteht . Anders als bei sogenannten "Antragsdelikten" ( wie z.B. ein einfacher Ladendiebstahl ) muß damit die Staatsanwaltschaft nach einmal erfolgter Strafanzeige auch zwingend tätig werden .

Die Wahrscheinlichkeit, dass so ein Vergehen einfach "fallen gelassen" wird, stufe ich als extrem niedrig ein...

Sehe ich sogar damit als unmöglich an , wenn die Behörde nicht aus eigenem Verschulden die entsprechenden Verjährungsfristen verpassen würde .

Eine ( vorläufige ) Einstellung des Verfahrens gegen Arbeitsauflage halte ich allerdings auch für nicht für sehr wahrscheinlich . Fahrerlaubnisrelevante Sanktionen müssen nicht zwingend vor Gericht verhandelt werden , wenn die Person noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung für Mofas ist , und es damit nicht um einen sofortigen Entzug einer FE oder ein Fahrverbot gehen würde .

Eine Sperrzeit / Entziehung kann nach entsprechender Aburteilung und Benachrichtigung auch durch die Fahrerlaubnisbehörde erfolgen .

Was die Allgemeinheit hier "denkt", ist doch völlig ohne Belang, da es nichts mit dem zu tun haben muß, was tatsächlich geschehen wird.

Falls Du oder Ihr einen Anwalt hast/habt, würde ich den fragen.

Falls Ihr noch minderjährig seid, wovon ich aufgrund Deiner Beschreibung ausgehe, dann bittet Eure Erziehungsberechtigten, sich darum zu kümmern. Das ist deren Aufgabe.

Laienhafte Einschätzungen: Ihr kommt zusammen vor Gericht und

Gerichtstermin fallen gelassen?

das sollte man Euch mitgeteilt haben.

Einen Gerichtstermin wird es sehr wahrscheinlich überhaupt nicht geben. Es wird allenfalls, vor allem nach so langer Zeit, ein "nettes" Gespräch mit dem zuständigen Jugendrichter geben und eventuell ein paar Sozialstunden. Das reicht, denn ihr habt bereits lange genug "geschmort".

Es kann auch sein das wirklich nichts mehr kommt, darauf bauen würde ich aber nicht.

Eine Strafsache wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verjährt erst nach drei Jahren , wenn zwischendurch nicht eine Verjährungsunterbrechung durch ein Ereignis gemäß § 78c StGB eingeleitet wird .

Ein Gerichtstermin wird nicht "fallen gelassen"

ihr kommt schon noch dran ... wegen Corona ist ein Rückstau entstanden

hätte man das Verfahren einstellen wollen, hätte man das schon längst gemacht