Geräusche beim Kupplung kommen lassen und zischen beim fahren, Getriebeschaden, Lager oder Eingangswelle vom Getriebe?
Ich habe ein Problem mit meinem Auto.
ich habe mein Auto vor 3 Wochen in einem Autohaus gekauft.
Nach 2 Tagen ist meinem Vater aufgefallen, dass die Kupplung nicht in Ordnung ist. Damit war ich in einer VHG Werkstatt und die haben mir bestätigt, dass die Kupplung kaputt ist. Das habe ich dem Autohaus gesagt. Die sind das Auto Probe gefahren und sagten die Kupplung ist heile und fragten mich ob ich jemals schon mal ein Auto gefahren bin. Nach langer Diskussion haben sie die Kupplung gewechselt und Siehe da, die alte Kupplung ist extrem kaputt. Die habe ich behalten dürfen.
Als ich da war und den gesagt habe, dass die Kupplung kaputt ist, habe ich denne gezeigt, wenn icj die Kupplung kommen lasse, klingelt irgendwas und wenn ich fahre und den Fuß vom Gas nehme und das Auto rollt sind da komische Geräusche. Wie ein pfeifen die ganze Zeit. Beide Geräusche hat das Autohaus erst angeblich nicht gehört, dann habe ich einen anderen Verkäufer aus dem Autohaus dazu geholt und der hörte dann die Geräusche und die meinten das seien ganz normale Geräusche die jeder Diesel macht.
Das habe ich erstmal so hin genommen und als mir mein Auto wieder nachhause gebracht wurde, weil die Kupplung heile gemacht wurde, bin ich wieder in die VHG Werkstatt und habe denen die Geräusche gezeigt beim fahren. Die Werkstatt es ist ganz klar zu hören, dass da was mit dem Lager vom Getriebe und mit der Getriebeeingangswelle nicht stimmt.
Das habe ich dem Autohaus wieder mitgeteilt, wo ich das Auto gekauft habe und die sagen die machen da nichts heile, weil das Getriebe nicht kaputt ist. Die nehmen das Auto zwar zurück aber ich bekomme 10% vom Kaufpreis nicht erstattet. Ist das rechtens? Ich bin das Auto 4 Tage lang gefahren und und bin damit insgesamt (mit einbezogen 120km hin zum Autohaus Kupplung heile machen und 120km wieder zu mir nachhause von dem Autohaus) 500km gefahren, wovon halt 240km davon sind wegen dem hin und her fahren zum Autohaus damit die meine Kupplung heile machen.
Das Auto hat 6700€ gekostet und die wollen mir 6030€ noch zurückgeben. Das ist doch nicht rechtens einfach so 10% vom Kaufpreis abzuziehen.
Sie sagen ich soll einen Gutachter sagen lassen, dass das Auto kaputt ist, dann machen sie das heile. Bleibe ich dann auf den Kosten für den Gutachter sitzen oder müssen die die Kosten tragen, wenn er zum Beispiel sagt ja das Auto hat einen Lagerschaden am Getriebe.
Und kann ich mit dem Auto erstmal weiter fahren falls da das Lager und die Getriebeeingangswelle kaputt ist? Immoment fahre ich das Auto nicht, weil ich nicht wollte das es heißt, weil ich das Auto angeblich weiter gefahren bin, habe ich da noch mehr kaputt gemacht oderso. Obwohl ich ja ein halbes Jahr Gewährleistung habe beim Händler und die müssen beweisen, dass das beim Verkauf noch nicht war
Ist vielleicht jemand Anwalt, hatte die selbe Situation oder kennt sich da mit den Rechten aus? Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
Wenn da wirklich ein weiterer Defekt ist, muss das Autohaus das im Rahmen der Gewährleistung in Ordnung bringen. Wenn das nicht erfolgt, hat man ein Recht auf Wandlung, in dem fall also Rückgabe und das dürfte wohl völlig ohne Abzug sein. Im Gegenteil kann man eher den Ausfall durch die probleme und den dadurch entstandenen Aufwand geltende machen. Das weiß natürlich ein Anwalt besser.
Er kann auch abschätzen was das ggf. kostet bzw. ob das Autohaus auch die Kosten für einen Rechtsstreit bezahlen muss, wenn es im Unrecht ist.
In jedem Fall also ,it einem Anwalt drohen. Selbst eine Beratung zu dem Fall dürfte weniger kosten also 1ß% des Verkaufswertes. Danach kann man dann klarer sehen wie man weiter vorgeht. Ich hatte mal eine defekte Lieferung und eine Rückgabe der Ware durch eine Rechstanwalt durchgesetzt und habe keinerlei Kosten gehabt, denn auch meinen Rechtsanwalt musste der Gegner bezahlen.
das problem bei einem rechtsstreit ist, dass er sehr teuer werden kann. du musst dein recht einklagen und beweisen, dass sie was falsch gemacht haben. dh du brauchst einen gutachter und einen anwalt. ich hatte mal einen gebrauchtwagen gekauft in dem ein kleinerer motor verbaut war. das war klar nicht zugelassen und ein fehler, die karre war zudem zu lang übersetzt und hatte miserable fahrleistungen. da man einen betrug nicht hätte nachweisen können, wäre ein zivilrechtliches verfahren nötig geworden.
mein damaliger anwalt hat mir geraten nicht zu klagen.
hätte ich das, wäre vor gesicht entschieden worden, wie hoch der schaden ist. klagt man zb auf 5000 euro und es wird festgestellt, nach betrachtung des zeitwertes und/oder anderer dinge, dass es nur 2500 euro schaden sind, hätte ich die hälfte des verfahrens tragen müssen.
dazu kommt, dass der streitgegenstand natürlich während des rechtsstreites nicht hätte weiter bewegt werden dürfen, ich hätte also über ein halbes jahr lang kein auto gehabt, das dauert ggf sogar noch viel länger.
mein auto war damals eine ente (citroen 2CV) und statt des 600er war der 400er motor drin. ich hatte 1800,- DM für den wagen bezahlt, und der streitwert wäre der wertunterschied dieser beiden motoren gewesen.
entschieden habe ich mich dann, nicht zu klagen, sondern einen neuen gebrauchten motor zu kaufen und den alten motor zu verkaufen. mehrkosten ca 100,- DM. den ein/umbau habe ich selbst gemacht, erst war das der totale horror, niemand reisst gern sein erstes neugekauftes auto komplett auseinander.
danach aber hatte ich keinerlei hemmungen mehr, irgendwas an meinem auto selbst zu reparieren. ich habe viel gelernt und bin mir sicher, dass jegliches verfahren teurer gekommen wäre. frag mal herum, ob es freie werkstätten gibt, die dir da helfen.
einen finanziellen kompromiss mit dem autohaus aushandeln, ggf mit hilfe eines anwaltes (den du ggf auch bezahlen musst), das kannst du versuchen.
wandlung bei fehlerhafter ware, sowas sollte drin sein. zurückgeben ist durchaus auch eine option, denn du kannst nicht ausschliessen, dass die woanders auch noch gepfuscht haben. 10% des kaufpreises sind nur dann in ordnung, wenn der kaufpreis sehr niedrig ist. so etwas fällt an, wenn man von einem kauf zurücktritt, wofür der händler nichts kann - aber nicht, wenn sie dir einen fehlerhaften wagen andrehen, da müssen sie nachbessern oder zurücknehmen. ansonsten kann man in listen nachsehen, was 500km fahrt an wertminderung bringt. die fahrt zur werkstatt ist natürlich nicht anzusetzen, denn an der sind sie ja schuld.
verhandele also, auch sie sind von der mundpropaganda in einer stadt oder auf dem lande angewiesen. wenn sich herumspricht, dass sie bescheissen (und so siehts für mich ganz klar aus) wird sich das rächen. gerade im moment wächst das geld nicht auf den bäumen. den kontakt und die geschäftsbeziehung mit denen würde ich danach auf jeden fall abbrechen. die vertrauensbasis ist nach so einer nummer hin.
versuch, bei all dem deinen aufwand minimal zuhalten. er wird immer höher sein, als du vorher kalkulierst.
ein
Wenn ein Schaden da ist müssen sie es reparieren.
Aber die versuchen sich immer raus zu reden. Zur Not denen mit einem Anwalt drohen. Wenn sie sich quer stellen fahr zum TÜV und lass dir da den Schaden bestätigen lassen und zum Anwalt gehen.
Sie wedeen zumindest die gereusche beurteilen. Für ein richtiges Gutachten muss das getriebe zerlegt werden. Aber wenn der tüv sagt das die Geräusche auf einen defekt zurückzuführen sind dann passt das so.
I'm schlimmsten Fall geht es dann vor Gericht wenn sie sich Immer noch weigern.
Hatte mal einen ähnlichen Fall.
Da hat aber nur was nicht mit dem Scheiben Wischer gestimmt. Aber der Händler meinte weil ich ein anderes Radio eingebaut hätte sei die Garantie erloschen, hab aber nichts dagegen gemacht weil es mir den auf Wand nicht wert wahr.
Aber ein Getriebeschaden kann schon locker 1000 Euro kosten oder mehr.
Dankeschön für deine Antwort.
Macht der TÜV Gutachten für ein Gertriebe?