Genügt eine Kopie des B17 Führerscheins?

4 Antworten

Nein, natürlich nur das Original.

Nein, nur die Prüfbescheinigung im Original ist gültig. Führst du kein Original mit, erwartet dich lt. TBNr. 205106 BKat folgendes: Verwarngeld: 10€, Probezeit: B Verstoß. Viele Grüße Alex.

Genügt eine Kopie des B17 Führerscheins?

Nein Du musst schon das Original mitführen.

der ist so groß der passt nicht in meinen geldbeutel

Die BF17-Bescheinigung kannst Du doch falten.

aczero1989  10.07.2015, 13:26

Also jeden Tag denk ich mir hier...dümmer wirds sicher nicht gehen. Dann kommt so jemand...junge junge

Antitroll1234  10.07.2015, 13:28
@aczero1989

...ja hier bei GF könnte man meinen ist die Zentrale :D

nein du musst dein Führerschein (originale) immer dabei haben wenn du auto fährst