Gemeinschaftskasse, Mankohaftung, Ausgleich von Fehlbeträgen mit Trinkgeld?

2 Antworten

Hallo, danke Dir, hier noch mal im Detail:

Wenn ich das richtig verstanden habe, haftet man mit der Mankohaftung nur, wenn man alleinigen Zugang zur Kasse hat. Ich arbeite in einem Hotel an der Rezeption und wir haben eine Gemeinschaftskasse, wo mehrere Zugang haben und auch das Trinkgeld gemeinsam gesammelt wird. Es gibt keinen Kassenwart bei den Schichten, wir sind meist zu zweit. Wir haben alle eine Mankohaftung im Arbeitsvertrag.

Wenn jetzt Kassendifferenzen auftauchen durch Fehlbuchungen und die Fehler nicht eindeutig zugeordnet werden können, kann doch der Chef das gemeinsame Trinkgeld, das er einsammelt und dann irgendwann an alle verteilt, nicht einfach nutzen, um diese Fehlbeträge auszugleichen, oder?

Danke für Eure Hilfe :o)

Siggi9999  07.01.2019, 01:47

Richtig, der Chef darf eigentlich noch nicht einmal das Trinkgeld einsammeln. Es geht ihn schlichtweg nichts an.

Der Kassenwart trägt die Verantwortung und sofern nichts anderes ausgemacht ist hat er für die Differenzen zu haften.

Ich kann zu dem Fall nun nichts sagen weil du keine Details genannt hast aber wer Geld Dritter verplempert muss halt zahlen.

Sil11 
Fragesteller
 06.01.2019, 00:18

Hallo, hier noch mal im Detail:

Wenn ich das richtig verstanden habe, haftet man mit der Mankohaftung nur, wenn man alleinigen Zugang zur Kasse hat. Ich arbeite in einem Hotel an der Rezeption und wir haben eine Gemeinschaftskasse, wo mehrere Zugang haben und auch das Trinkgeld gemeinsam gesammelt wird. Es gibt keinen Kassenwart bei den Schichten, wir sind meist zu zweit. Wir haben alle eine Mankohaftung im Arbeitsvertrag.

Wenn jetzt Kassendifferenzen auftauchen durch Fehlbuchungen und die Fehler nicht eindeutig zugeordnet werden können, kann doch der Chef das gemeinsame Trinkgeld, das er einsammelt und dann irgendwann an alle verteilt, nicht einfach nutzen, um diese Fehlbeträge auszugleichen, oder?

Danke für Eure Hilfe :o)

Siggi9999  06.01.2019, 02:46
@Sil11

Das ist korrekt. Was das Trinkgeld angeht so gehört dies eh dem Personal und kann nicht vom Firmeninhaber/Chef (oder wie immer wir ihn nennen wollen) beansprucht bzw. vereinnahmt werden.

Hier noch ein paar Infos zum Thema Trinkegeld "Quelle Wikipedia"

Arbeitsrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Trinkgelder sind keine Arbeitgeberleistungen und daher nicht Bestandteil des Arbeitslohns. Ob das freiwillig gezahlte Trinkgeld eine Schenkung des Gastes an die Bedienung nach § 516 Abs. 1 BGB darstellt, ist umstritten. Einige Gesetzeskommentare gehen von einer Schenkung aus,[6][7] für andere sind Trinkgelder keine Schenkungen, sondern beziehen sich auf einen geleisteten Dienst[8] und beruhen auf einer zuvor erbrachten Leistung.[9] Bereits 1928 sah Ludwig Zimmerle Trinkgeld nicht als Schenkung an.[10]

Unentgeltlich ist eine Leistung dann, wenn sie unabhängig von einer Gegenleistung erfolgt. Liegen keine Vertragsstörungen (wie Lieferverzug oder Schlechtleistung) vor, wird der Kaufpreis vollständig entrichtet. Damit ist der Kaufvertrag auch vom Kunden voll erfüllt. Zahlt er dennoch darüber hinaus ein Trinkgeld, so hat dies keinen unmittelbaren Bezug mehr zum Kaufvertrag, sondern diese Zuwendung wird aus Dankbarkeit erbracht (renumeratorische Schenkung). Aus Sicht der Bedienungen jedenfalls werden Trinkgelder nicht als zusätzliche Entlohnung für die korrekte Vertragserfüllung betrachtet und können deshalb als „belohnende (renumeratorische) Schenkung“ angesehen werden.[11]

Diese Trinkgelder gehören im Hinblick auf UrlaubArbeitsunfähigkeit und Betriebsratstätigkeit nicht zum vom Arbeitgeber fortzuzahlenden Arbeitsentgelt.[12] Da Trinkgelder aus der persönlichen Beziehung zwischen Gast und Bedienung resultieren, muss die Bedienung die erhaltenen Trinkgelder auch nicht an den Betriebsinhaber abliefern, damit dieser sie an alle Mitarbeiter verteilt.[13]

Sil11 
Fragesteller
 06.01.2019, 22:09
@Siggi9999

Super, ich danke Dir :o)