Gemeinde verbietet mir einen Zaun zu bauen, obwohl er den Anforderungen entspricht; kleinkarierte Nachbarin hat intrigiert. Was tun?

4 Antworten

Wenn Du sämtliche "Regeln" beim Aufstellen des Zauns eingehalten hast und es keiner Genehmigung bedarf würd ich gar nichts tun.

Klagen würde ich, wenn von der Gemeinde schriftlich die Aufforderung kommt den Zaun zu entfernen und ein Widerspruch dagegen erfolglos war.

Warum vorher Geld und Ärger reinstecken?

Der Zaun steht doch schon, was willst du da klagen und wogegen?  Sollen doch die Gegner klagen.

Warum willst du klagen? Schon die anfrage War unnötig.  Wenn die Gemeinde den Zahn beseitigen will, muss sie klagen, was ihr deren Anwalt mangels Grundlage hoffentlich ausreden wird. 

So einfach ist es nicht. Auch für einen Zaun können Vorschriften gelten, wenn er gebäudeähnlich aussieht. Also ein blickdichter Zaun von 1,90 Höhe und 15 m Länge z. b. Kann einer Genehmigung bedürfen. Frag doch mal den Mitarbeiter des Amtes nach der Begründung, ohne ihn anzubrüllen. 

http://www.ra-kanzlei-richter.de/artikel/zaeune-an-der-grundstuecksgrenze.html