Geld verleihen - welche Sicherheit bietet ein Schuldschein
Hallo zusammen,
wie schon im Betreff geschrieben, habe ich folgende Frage...
Habe einem Freund/Bekanntem Geld geliehen (3.500,- €). Dieses soll bis Ende d. Jahres von ihm zurückbezahlt werden.
Als Sicherheit habe ich einen Schuldschein von ihm bekommen. ("Ich... erkenne Schuld in Höhe von ... gegenüber ... an, etc. mit genauem Rückzahlungstermin, etc").
In wie weit ist so ein Schuldschein rechtskräftig bzw. sollte ich mir noch eine weitere Sicherheit geben lassen und wenn ja, welche?
Mein Bekannter ist noch Student, hat einen 400,- €-Job und bekommt noch Zahlungen von der Bundeswehr. Welche Möglichkeiten hätte ich hier, wenn es wirklich "hart auf hart" kommen sollte?
Kurze Info noch... Noch ist alles im Lot, die Frage stellt sich mir nur rein informativ!
Danke für jeden Tip!
Gruß
4 Antworten
Alles in Ordnung:
Der Schuldschein ist die Anerkenntnis einer bestimmten Schuld und in § 781 BGB geregelt. Er ist eine Urkunde, die das Bestehen einer Verpflichtung beweisen soll. Das Eigentum am Schuldschein steht dem jeweiligen Gläubiger zu (§ 952 Abs. 1 BGB). Im Prozess erbringt der vom Schuldner eigenhändig unterschriebene Schuldschein vollen Beweis für die entsprechende Erklärung des Schuldners (§ 416 ZPO)
Tilgt der Schuldner seine Verbindlichkeit, so kann er gegen Quittung die Rückgabe des Schuldscheins verlangen (§ 371 Satz 1 BGB).
Eine Angabe des Schuldgrundes, also aus welchem Grund der Schuldschein ausgestellt wurde, ist nicht erforderlich. Beim Schuldschein ist der Gläubiger rechtlich nicht verpflichtet, das Darlehen oder weitere Umstände zu belegen und zu beweisen; es obliegt vielmehr dem Schuldner, darzulegen und zu beweisen, dass die durch den Schuldschein belegte Verpflichtung nicht entstanden ist.
Ah, super!
Vielen Dank für die Info!
Nur eine Frage noch - wie setze ich das dann rein rechtlich um und welche Kosten würden hier (grob) auf mich zukommen? Stünde das dann überhaupt noch im Verhältnis zu dem ja auch nicht wirklich rießigem Schuldbetrag?
Wenn dein Freund den Schuldschein ordnungsgemäss unterschrieben hat, bist du auf der sicheren Seite. Im Falle des Falles würde ein Gericht den Schuldschein als ausreichenden Beleg für das gezahlte Darlehen anerkennen. Sollte dein Freund nicht in der Lage sein, das Geld zurück zuzahlen wird es erstmal schwierig, da er ja offenbar kein grosses Einkommen hat und der Gerichtsvollzieher dann sehen müsste, was man pfänden kann. Da er aber Student ist brauchst du dann vielleicht auch nur Geduld, bis er richtig verdient. Wenn du ihn verklagst bekommst du einen sogenannten Zahlungstitel, der 30 Jahre gültig bleibt. Aber da du dich nur informieren willst, gehe ich davon aus, dass dein Freund dich nicht hängen lässt.
Ja, ich hoffe das bleibt alles auch nur Theorie für mich! ;-)
Auf jeden Fall Danke für die Info!
Wenn du einen Schuldschein = Quittung hast kann nichts passieren. Hoffentlich hast du das Geld überwiesen, das wäre als Beleg hilfreich.
**bei geld hört die freundschaft auf...
**
Sagen wir es mal so...
Manche Leute haben einfach etwas Glück im Leben gehabt und andere einfach weniger.
Und über die Konsequenz, es nicht wiederzubekommen bin ich mir schon bewusst. Dann bin ich zumindest um eine Erfahrung reicher.