Gekündigt nach arbeitsunfall bei zeitarbeitsfirma

10 Antworten

Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, erhältst du Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft (auch wenn die Krankenkasse, es auszahlt). Da du bereits Verletztengeld erhältst, gehe ich davon aus, dass der Unfall ordnungsgemäß gemeldet wurde. Ob dadurch eine Kündigung gerechtfertigt ist, kann dir nur das Arbeitsgericht sagen. Gegen die Kündigung kannst du innerhalb von 3 Wochen Klage erheben. Das solltest du auch tun. Die KLageerhebung ist kostenlos und du benötigst auch keinen Anwalt. Du kannst die Klage schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Arbeitsgericht einreichen, das für deinen gewöhnlichen Arbeitsort zuständig ist.

DerHans  30.08.2010, 15:53

Leider sind die drei Wochen verstrichen, jetzt musst du das begründen. Warst du die ganze Zeit über krank, und konntest dich nicht um deine Rechte kümmern. Da wirst du zur Gewerkschaft, oder zum Anwalt müssen. Wieso fragst du denn erst jetzt?

Sorry aber alles Blödsinn!! Ich bin Inhaber einer Zeitarbeitsfirma. 1. Kündigung wärend der Krankheit ist grundsätzlich zuläsig, solange nicht die Krankheit als Kündigungsgrund angegeben wird. Wärend der Probezeit entfällt die Begründung für die Kündigung sowieso. Wichtig ist nur die Einhaltung der Kündigungsfrist. 2. Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen, innerhalb dieser 2 Wochen kannst du Kündigungsschutzklage einreichen. 3. In der Regel, auch bei mir, steht im Arbeitsvertrag, dass du lediglich 2 Monate rückwirkend deine Lohnabrechnung juristisch anfechten kannst. Alle hier gutgemeinten Ratschläge und verweise auf §.. finden hier keine Anwendung, weil hier die Tarifvertragsregelung für die Zeitarbeit greift. Sorry aber den Weg zum Anwalt kannst du dir sparen, HACK ES AB........

Kleintier  01.09.2010, 20:00

Am 21. Juni hat Phunkmaster die Kündigung erhalten. Dazu kommt die Kündigungsfrist. Das heißt die letzte Lohnabrechnung wird Phunkmaster etwa am 20. Juli oder auch erst am 20. August erhalten haben. (je nachdem wie lange die Kündigungsfrist ist)

"... dass du lediglich 2 Monate rückwirkend deine Lohnabrechnung juristisch anfechten kannst...." - also ist doch noch alles in Deiner Frist, oder nicht?

Meine Exfreundin ist Anwältin und hat zum Thema Arbeitsrecht fast immer das gleiche Problem gehabt. Sehr viele Fristen sind recht kurzzeitig und ihre Mandanten kamen sehr oft erst viel später zu ihr. So wie Du jetzt nach 2 Monaten fragst, was Du tun sollst. Geh zum Anwalt und hoffe, daß noch was zu retten ist. Die Kündigung war bestimmt nicht rechtens. Jetzt ist es vermutlich zu spät.

Hallo Phunkmaster, ich glaube da hast Du nach 2 1/2 Monaten(!) nicht mehr so viel Möglichkeiten. Schau mal hier unter Kündigung etc.: http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch.html

Aber was Du machen kannst:

Nimm mal alle Deine Lohnabrechnungen, Stundenzettel zwecks Kontrolle. Ich bin mir sicher dass da einige absichtliche Fehler sind und dass Du noch einiges an Geld holen kannst. Zeitarbeitsfirmen tricksen, lügen, täuschen und betrügen wo es nur geht. Fast immer wird systematisch Lohn einbehalten - zu unrecht! Darunter sind so Punkte wie:

  • Resturlaub wird nicht ausbezahlt

  • angebliche unentschuldigte Arbeitstage

  • unzulässige Belastung des Zeitkontos bei Krankheit, einsatzfreier Zeit, etc.

  • in Rechnung gestellte Arbeitskleidung

Das solltest Du aber so schnell wie möglich machen, bevor auch hier die Frist abläuft.

Was steht den in deinem Arbeitsvertrag? Wenn du in der Probezeit warst kann das durchaus in Ordnung sein. Allerdings habe ich hier was für dich:

Kündigt der Arbeitgeber weil der Arbeitnehmer krank geschrieben ist, so muss er wenigstens die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zum Ende der Krankheit weiter bezahlen. (§ 8 EntgeltfortzahlungsG) Dies kann zu einer Fortzahlung des Gehaltes über den Kündigungszeitpunkt hinaus führen. Die maximale Dauer der Entgeltfortzahlung beträgt jedoch lediglich 6 Wochen.

Ansonsten: Dein Chef darf dich auch dann kündigen, wenn du krankgeschrieben bist - eine Krankschreibung ist kein gesetzlicher KÜndigungsschutz.