Geht Kindergeld durch Minijob verloren?

6 Antworten

Hi liebe lunda420,

bis zum 18. Lebensjahr besteht immer Kindergeldanspruch für die Eltern, unabhängig vom Einkommen und sonstigen Voraussetzungen ;-)

Ab der Volljährigkeit besteht der Kindergeldanspruch bei Schulbesuch, Ausbildungssuche, Ausbildung u. FSJ, Studium bis längstens zum 25. Lebensjahr! Dabei spielt die Einkommenssituation überhaupt keine Rolle, da die Einkommensgrenzen bereits in 2012 ganz abgeschafft wurden!

Näheres in dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse z.B. auf Seite 15 unter dem Punkt 4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz.

Ich habe aber gehört, dass wenn man mehr als 1200€ oder so im Monat verdient, dass das Kindergeld nicht mehr gezahlt wird.

Da hast du leider was falsches gehört: du darfst sogar neben deinem 450-Euro-Minijob als geringfügige Beschäftigung noch zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, z.B. als Ferienjob mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr; siehe hierzu den Link der minijob-zentrale.de https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

wobei die Verdienstgrenze unbegrenzt ist!

Die einzige Einschränkung bei der Hinzuverdiensthöhe besteht bei "Arbeitsuchend" gemeldet laut dem "Merkblatt Kindergeld" auf Seite 15:

Bild zum Beitrag

Dabei ist der letzte Satz die einzige Einschränkung bei "Arbeitsuchend" gemeldet und max. bis zum 21. Lebensjahr!

Gruß siola55

 - (Ausbildung und Studium, Minijob, Kindergeld)
siola55  20.12.2018, 23:29
Hey, ich bin 16 Jahre alt und wollte neben der Schule noch einen minijob annehmen. Ich habe aber gehört, dass wenn man mehr als 1200€ oder so im Monat verdient, dass das Kindergeld nicht mehr gezahlt wird.

Hi nochmal liebe lunda420,

also Kindergeld ist nicht dein Problem, jedoch gibt es Probleme mit der kostenlosen Familien(kranken)versicherung über die Eltern, falls du auf Dauer mehr als ein 450-Euro-Minijob verdienst (also nicht als Ferienjob mit 3 Monaten Dauer, denn hier ist der Hinzuverdienst unbegrenzt), denn hierzu gibt es Einkommensgrenzen von aktuell 435€ mtl. Einkommen oder eben ein 450-Euro-Minijob :-((

Mal vorausgesetzt das deine Eltern keine Sozialleistungen wie z.B. ALG - 2 ( Hartz - lV ) oder Wohngeld beziehen, denn da würde dein Einkommen auf den Anspruch angerechnet, Kindergeld würden sie aber trotzdem weiter für dich bekommen, zumindest solange du noch minderjährig bist.

Das Einkommen hat auf den Kindergeldanspruch schon seit dem 01.01.2012 keinen Einfluss mehr, denn da wurde die Einkommensgrenze fürs Kindergeld abgeschafft.

Bis zum 18. Lebensjahr wird das Kindergeld immer gezahlt, egal, wie viel du dazu verdienst. Ab 18 wird es ebenfalls ungeachtet eines Zuverdienstes gezahlt, wenn du in einer Ausbildung oder in einem Studium bist.

In keinem Fall hat ein Minijob Auswirkungen auf das Kindergeld, das deine Eltern für dich bekommen.

Man kriegt bis zu seinem 18 Lebensjahr Kindergeld. Wenn du danach noch weiter zur Schule gehst Ausbildung, Studium etc. Wird es verlängert bis zu deinem 25 Lebensjahr

siola55  20.12.2018, 22:54

...auch Ausbildungssuchend zählt dazu:

4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz

Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann.
Das trifft in folgenden Fällen zu:

Näheres im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Wo verdienst du denn als Minijobber 1200€ im Monat?? Soweit ich weiß gilt es nur als Minijob, wenn man maximal 450€ im Monat verdient. Alles drüber gilt nicht mehr als Minijob.

siola55  20.12.2018, 23:34

...in den Ferien z.B. als kurzfristige Beschäftigung für max. 3 Monate parallel zur geringfügigen Beschäftigung auf 450-Euro-Basis wäre möglich ;-)