Gehaltsnachweis ohne Gehalt?
Hallo... ich stecke momentan ein wenig in der Zwickmühle, denn ich habe die mündliche Bestätigung vom Job Center, dass mir der Erstauszug aus dem elterlichen Haushalt gezahlt wird, bis ich eben eine Arbeitsstelle gefunden habe. Problem ist: jeder Vermieter will (verständlicher weise) einen Gehalts- /Einkommensnachweis sehen. Mir wird die Leistung aber erst ausgezahlt, wenn ich eine Wohnung in festen Händen habe.
Desweiteren, da ich diesbezüglich im Regen stehen gelassen werde, hatte ich mal nachgeharkt und jetzt einen "inoffiziellen" Bescheid vom Job Center bekommen, dass Leistungen erbracht werden, sobald ich einen vollständigen Mietvertrag vorlegen kann. Dies, laut Aussage vom Angestellten soll ich aber nur dem Vermieter zeigen, da dies eben nur ein Inoffizieller Brief ist, der rechtliche Probleme für jenen Angestellten bringen könnte.
Was soll ich nun tun? Von der Wohnungsgesellschaft meldet sich leider auch niemand.
Danke für alle hilfreichen Antworten!
3 Antworten
Dann soll Dir doch das Jobcenter direkt über das Wohnungsamt eine Wohnung zur Verfügung stellen. Auf dem freien Mietmarkt wirst Du nichts bekommen. Allenfalls da, wo viele Wohnungen leer stehen, wo es dann aber vermutlich auch keine Arbeitsstelle gibt.
Ich denke ein "inoffizieller"Bescheid ist überhaupt nichts wert.Darauf wird sich niemand einlassen und Dir eine Wohnung vermieten.Mach es doch so,daß Du erst die Arbeitsstelle suchst,dann kannst Du auch die Verdienstbescheinigung vorlegen und eine Wohnung anmieten.
Nichts lieber als das, nur bin ich leider vorübergehend Arbeitsunfähig geschrieben, aufgrund meiner Psyche. Eine Genesung dieser ist mir leider nicht im Elternhaus möglich, weshalb mir mein Therapeut auch einen Dringlichkeitsbescheit für das Amt ausgestellt hat, damit mir ein Umzug überhaupt ermöglicht wird.
Dies, laut Aussage vom Angestellten soll ich aber nur dem Vermieter zeigen,
Wem willst Du es denn sonst zeigen? Das Ding ist doch einzig für den Vermieter bestimmt. Und ich kenne etliche Vermieter die so ein Ding akzeptieren (wenn sie denn grds. an ALG II Empfänger vermieten wollen)
da ich diesbezüglich im Regen stehen gelassen werde
Von wem? ALG II ist ein bedarfsabhängige Leistung, die erst dann erbracht werden darf, wenn der Bedarf (also die Miete einer Wohnung) real besteht.
Selbst wenn Dir Leistungen für die Wohnung gezahlt würden, bevor Du eine Wohnung hast (was wie gesagt nicht geht) ... hättest Du doch immer noch keinen Gehaltsnachweis im eigentl. Sinne?! Sondern nur einen ALG II Bescheid. Und wenn ein Vermieter prinzipiell nicht an ALG II Bezieher vermieten will, nützt Dir der Bescheid auch nichts. Wenn der Vermieter an ALG II - Bezieher vermieten will, wird er auch die Bescheinigung akzeptieren, weil er das Procedere vermutlich kennt.
Gerne...
aber es ist eben eine Firma die dahinter steckt und keine Privatperson. Das hat das wieder ein bisschen unklar für mich gemacht.
Das ist egal. Vermieter ist Vermieter, egal ob Firma oder Privatmensch.
Wenn Du weitere Fragen oder Probleme hast, wende Dich an eine Beratungsstelle für ALG II Fragen bei Dir in der Nähe. Hier findest Du eine:
https://www.my-sozialberatung.de/adressen
Haken bei "Beratungsstelle" setzen, PLZ eingeben und auf Suche klicken ;-)
Im Regen stehen gelassen im sinne von mir sagt niemand was ohne dass ich richtig nachharken muss... also wirklich mehrmals fragen
Mich hat das ganze ein wenig verwirrt, da man mir das so seltsam erklärt hat, von wegen, dass das unüblich und unwichtig wäre. Das das an den Vermieter geht ist mir klar, aber es ist eben eine Firma die dahinter steckt und keine Privatperson. Das hat das wieder ein bisschen unklar für mich gemacht.
Und ich wollte nicht undankbar erscheinen. Ich bin sehr froh dass man mir diese Möglichkeit gibt, nur ist das alles ziemliches Neuland für mich und irgendwie ist es recht schwierig an hilfreiche Antworten seiten des Amts zu kommen.
Nochmals vielen Dank für die Antwort!