Geburt im Niemandsland, Staatsangehörigkeit?

8 Antworten

Ein Kind bekommt, egal, wo es geboren wird, die Staatsangehörigkeiten beider Eltern. In Deutschland kann z.B. ein Neugeborenes, auch wenn seine Eltern beide Ausländer sind, Deutscher sein (=Soli-Gesetz), wenn wenigstens ein Elternteil 8 Jahre seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Ein in den USA geborenes Kind bekommt meines Wissens direkt auch die US-Staatsbürgerschaft. Mit dem Geburtsort hat also die Staatsangehörigkeit - zumindest in Deutschland - nicht allzu viel zu tun.

Dito, d.h. bitte auch Antwort genau lesen: Das Transportmittel ist völlig unwichtig. Nur die Geburtsurkunde sieht dann halt interessant aus wegen des Geburtsorts. Ansonsten gilt wie gesagt: nur die Staatsangehörigkeit der Eltern zählt.

OK, wieder was gelernt, danke.

Kindern deutscher Eltern steht die deutsche Staatsbürgerschaft zu, unabhängig vom Geburtsort. Dies gilt, wenn zumindest ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt Deutscher ist.

Bei anderen Staaten ist dies aber anders geregelt. In diesem Falle müßtest Du konkret nach einem bestimmten Fall nachfragen!

Ergänzung: Staatsangehörigkeitsgesetz §4 (1)

http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html

Das Kind hat die Staatsangehörigkeit der Eltern, wenn deren unterschiedlich dann die des Vaters.

Ein Kind bekommt seit den 70-er Jahren immer die Staatsbürgerschaft beider Eltern.

Selbst wenn das Kind in einem anderen Land geboren wird, hat es die Staatsangehörigkeit der Eltern.