gebrauchter TV 300 EUro pfändbar?

4 Antworten

Ein Fernseher gehört heute zum Standard einer Wohnung (sofern es kein Luxusmodell ist) und kann somit nicht gepfändet werden. (Sofern es natürlich nur ein Fernseher ist.)

Deine Konsole hingegen kann durchaus gepfändet werden - sofern sich diese (noch) zu entsprechendes Bargeld machen lässt, der Wert also entsprechend ist.

Sachen wie ein TV werden nicht gepfändet (da gibts zwie Gründe aber der vorrangigste ist der das ein TV mit einem Wert von 300 Euro nicht viel beim Verkauf einbrint und es sich nicht lohnt so etwas zu pfänden -> ausserdem werden TVs (wenn es nur einen im Haushalt gibt nicht gepfändet -> Grundsatz -->

Ein Fernsehgerät gehört heutzutage zur bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung und ist nicht pfändbar

Die Geräte müssen abgeholt werden, eingelagert werden, eine Versteigerung angesetzt, veröffentlicht und durchgeführt werden.

Ich fürchte, diese Unkosten fressen den Versteigerungserlös locker auf und daher nimmt der Gerichtsvollzieher die nicht mit. Der GV darf die Geräte pfänden, das Recht hat er. Nur er weiß auch, dass er damit kaum Erlöse erzielen wird.

Einfache TV Geräte dürfen eh nicht gepfändet werden, nur so am Rande.