Geblitzt, obwohl ich an der Ampel gestanden bin.

4 Antworten

Auch wenn es schwer fällt: Du kannst die Sache beruhigt auf dich zukommen lassen. Du wirst von der Angelegenheit auch nichts mehr hören. Anders als bei der stationären Geschwindigkeitsüberwachung besteht der "Rotlichtblitzer" immer aus zwei Kontaktstreifen. Einer befindet sich direkt hinter dem Haltebalken. Der Zweite mittig auf der Kreuzung.Beide müssen ausgelöst werden, um rechtlich einen Rotlichtverstoß zu begehen. Es wird also zweimal geblitzt und es existieren dann zwei Fotos. Eins hinter dem Haltebalken und eins mittig auf der Kreuzung. In deinem Fall ist der Zweite Kontakt nicht ausgelöst worden und es gibt kein zweites Foto von Dir. Dein Foto wird bei der Auswertung vernichtet und weiter passiert nichts. Es bleibt also doch noch Geld für Weihnachtsgeschenke über...:-)

fehl blitz... hatte ich auch mal als ich bei meinem praktikum wahre naja wir mussten alle erstmal schön lachen ^^ du hast nichts falsch gemacht so weit ich weiß also brauchst du auch keine maßnahme ergreifen, falls doch ein brief ankommen sollte kannst du ja immernoch einen einspruch geben/ machen? -.- grüße. jeromep und frohe weihnachten =)

Bei der Auswertung der Fotos wird der Bearbeiter erkennen, dass du lediglich ein bisschen über die Linie gerutscht bist, dann aber angehalten hast. Sofern du dabei nicht in den durch die Ampel geschützten Bereich geraten bist (Fußgängerfurt, Kreuzungsbereich) hast du nicht viel zu befürchten. Schlimmstenfalls bekommst du eine Verwarnung und musst ein Verwarnugnsgeld in Höhe von 10 Euro zahlen.

Lies auch mal meine Beiträge hier:

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Definition rote Ampel überfahren?

Ermittler  16.12.2010, 06:45

Üblicherweise kommt keine Post, wenn man nur auf die Kreuzung gerutscht ist. Auch wenn die Halteline überfahren wurde - das Geschäft mit den Blitzern ist so stark automatisiert, dass die nicht absolut eindeutigen Rotlichtverstöße gar nicht verfolgt werden - es werden nur "echte Volltreffer" genommen, da sonst Kosten durch Widerspruchsbearbeitung entstehen und womöglich Gerichte mit Lappalien überhäuft werden.

Du kannst ja Einspruch ein legen und den Sachverhalt beschreiben.Zeugen zu benennen,wäre auch sehr gut.