Garantiefall einer durchgessensener Couch, was darf der Händler?

7 Antworten

Gesetzlich ist eigentlich nur geregelt, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln ist.

Später auftretende Mängel, die aufgrund der Nutzung entstehen, sind davon nicht erfasst. Während der ersten 6 Monate müsste allerdings der Händler nachweisen, dass die Couch zum Zeitpunkt der Übergabe in Ordnung war. Nach 6 Monaten gilt die Umkehr der Beweislast. D.h., der Käufer muss im Zweifelsfall beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestanden hat.

Wenn man nicht gerade einen Sachverständigen zur Hand hat, ist dieser Beweis quasi unmöglich zu erbringen.

Mit anderen Worten: Sei froh, dass der Händler kulant die Nachbesserung anbietet; verpflichtet wäre er - nach der Schilderung des Sachverhalts - dazu nämlich nicht.

airsoftgamer  31.03.2010, 10:05

genau das is der springende punkt

Sooo, Habe mit dem Chef gestern gesprochen. Lange. Erst wollte er sich auf nicht einlassen, bis er eingelenkt hat und mir etwas anbot: Ich kaufe bei ihm eine neue Couch, er nimmt die "alte" zum vollen Kaufpreis zurück! Da uns eh klar war, mehr Geld auszugeben, haben wir nun nochmal 800€ zusätzlich investiert und dazu 100€ runtergehandelt!

Pustekuchen von wegen nix Garantie!

Du sagst selbst richtig, der Händler ist zur Nachbesserung verpflichtet. Die andere Seite der Medaille: Du mußt ihm die Gelegenheit dazu geben. Egal, was der Polsterer sagt. Leider kann man als Laie Qualität und Minderwertigkeit kaum auseinanderhalten. Umso wichtriger ist eine gute, seriöse Beratung vor dem Kauf.

airsoftgamer  25.03.2010, 11:42

nicht verpflichtet,er hat das recht drauf.er kann dir auch ne neue besorgen

ThomasBeh  25.03.2010, 12:26
@airsoftgamer

...was im Endeffekt audf dasselbe hinausläuft. Er hat den schwarzen Peter.

ich hätte es auch abgelehnt,aber der hertsteller/händler hat das recht auf nachbesserung,sprich:er darf die couch zum polsterer bringen,auchwenns vermutlich nich lange hält

Wenn es Dir der Polsterer schriftlich gibt, dann kannst Du auch eine Garantieverlängerung pochen.

Leon97531  25.03.2010, 10:58

Pochen kann Sie, aber was hat
a) Der Händler mit Garantie zu tun ?
b) geht es hier um Gewährleistung
c) Muss weder der Händler im Gewährleistungsfall etwas verlängern, noch der Hersteller bei Garantieabwicklung.
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Einzig der Polsterer könnte auf seine Arbeit eine zusätzliche Garantie geben, und der wird sich hüten.