Garagen schaden

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Wenn der Schaden mit dem KFZ verursacht wurde, so ist die KFZ-Haftpflicht für dieses Fahrzeug der erste Ansprechpartner. Etwas anderes wäre es, wenn Frau bereits ausgestiegen wäre und mit irgend etwas Anderem als dem KFZ einen Schaden verursacht hätte. ( Z.B. mit einem Einkaufswagen etc...pp ) Dann greift ggf. die private Haftpflicht.

meine frage ist kann das sein da ich zwar Dr Fahrzeug Halter bin aber der Schaden durch meine Frau entstanden ist. ..?

Der Schaden ist durch den Gebrauch mit dem Fahrzeug entstanden, dafür kommt keine PHV für auf (Benzinklausel).

Schäden die durch den Gebrauch eines Fahrzeuges entstehen, sind allein durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt.

Das Auto hat den Schaden verursacht, egal wer gefahren ist. Also ist auch die Kfz-Haftpflicht zuständig.

Es ist richtig was Wüstenrot sagt! Der Schaden ist ja durch das Auto entstanden. Und dabei spielt es keine Rolle wer es gefahren hat. Zumindest solange nicht wie der /die Fahrzeugführer/in im Besitz eines gültigen Führerscheines ist.

ja, das ist so.

bezinklausel, heisst die autohaftpflicht des fahrzeugs muss kontakiert werden