Für Restmietdauer Untermieter finden, WG-Mitbewohner akzeptieren keinen Kandidaten?

4 Antworten

Dein Sachvortrag ist völlig unzureichend um eine qualifizierte Antwort zu geben.

Wer ist denn überhaupt Dein Vermieter? Die Frage ist doch ganz einfach zu beantworten. Der steht nämlich im Mietvertrag an erster Stelle.

Wenn alle Mitglieder der WG als Mieter im Vertrag stehen hast Du schon ganz großes Pech gehabt. Alle Mieter müssen gemeinsam kündigen. Deine alleinige Kündigung ist rechtsunwirksam.

Wenn Du Untermieter eines als Hauptmieter agierenden WG-Genossen bist kannst Du den Untermietvertrag zwar alleine kündigen. Aber die Kündigungsfrist mußt Du einhalten. Selbst wenn Du 1000 Nachmieter bennenst kommst Du ohne Vereinbarung mit Deinem Vertragspartner nicht vorzeitig aus dem Vertrag.

dann hast du schlicht Pech - es ist eine 3er -WG - einer davon ist dein Vermieter - wenn der deine vorgeschlagenen Nachmieter nicht haben will. 

Muss er nicht akzeptieren. Wenn sich die 2 übrigen einig sind. Du wirst wohl oder übel bis zum Schluss zahlen müssen - auch wenn du dort nicht mehr wohnst.

Mit wem hast du denn den Mietvertrag? Bist du Untermieter und einer der beiden anderen ist dein Vermieter?  Oder hast du einen Mietvertrag über dein Zimmer mit dem Vermieter des Objekts? Wie dem auch sei.....DU hast überhaupt kein Mitspracherecht.  Es entscheidet allein dein Vermieter - wer immer das auch ist. Und der kann auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen!

Solltet ihr alle drei aber gemeinsam Hauptmieter der Wohnung sein, dann kannst du allein gar nicht kündigen!

Na das hängt vom Mietvertrag ab... sind alle gleichberechtigte Mieter ist einer Hauptmieter ... hat jeder einen eigenen Mietvertrag für sein Zimmer usw. ....Es gibt da x mögliche Varianten, hier weiss doch keiner was du damals unterschrieben hast.

Es gibt Varianten da kannst du auch ohne Einverständnis der anderen wen als Untermieter haben. Bei der gängigsten Variante alle gleichberechtigte Mieter, müssen die anderen zustimmen. Da es sich ja nur um so kurze Zeit handelt zählt es vermutlich auch nicht unter unzumutbar für dich die 3 Monate noch zu zahlen, aus rechtlicher Sicht.