Führungszeugnis, wann wird EIntrag gelöscht?
Hallo zusammen, von einem Freund von mir wird jetzt des Führungszeugnis verlangt. Er ist 18 und vor 3 Jahren wurde er bei einem Diebstahl von 2 Packungen Zigaretten erwischt und kam ungestraft davon. Steht des nun im Führungszeugnis?
6 Antworten
Nein, das steht GAR nicht im Führungszeugnis. Weder im Normalen, noch in dem für Behörden. Das war dann eine Verfahrenseinstellung nach §§45, 47 JGG, die nur ins Erziehungsregister eingetragen wird. Der Eintrag wird mit Erreichen des 24. Lebensjahres wieder gelöscht, wenn nix neues mehr dazu kommt. Zugriff darauf haben nur Strafverfolgungsbehörden und jene, die sogenannte "Sicherheitsüberprüfungen" machen.
Auf dem Gericht brief steht
hier steht wegen räuberischen Diebstahls
Urteil
Im Name des Volkes
In der Strafsache gegen
Name adresse heimatland
Vertreter name
Wegen räuberischen Diebstahls
Angewendete Vorschriften
§§ 223 Abs. 1, 242 Abs. 1,53 StGB, §§ 1,3 JGG
wenn es keine Verhandlung und keine Strafe gab (also auch nicht zur Bewährung), dann steht nix drin.
Im Führungszeugnis erscheinen nur Verurteilungen über 90 Tagessätzen Geldstrafe oder Haft.
Genauer gesagt, alle Verurteilungen werden erfasst, aber nur die oben genannten erscheinen im Auszug aus dem Führungszeugnis.
Bagatellen werden nicht erwähnt, um dir die Chance auf einen Job nicht zu verbauen.
Eine Waffenbesitzkarte z.Beispiel. kannst du aber vergessen. Wenn nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gefragt wird, sind solche Einträge, die an deiner Zuverlässigkeit zweifeln lassen, sehr wohl relevant.
Hallo romar1581
Können sie bitte meine frage antworten
Folgen Ladendiebstahl (Jugendstrafrecht)?Lena hat in eine Laden hatte Schmuck geklaut wert war 35€. Dann jemand hatte von Laden Polizei angeruft Polizei ist dort gekommen. In paar monate Sie hatte eine Brief bekommt von Gericht, und sie hatre eine Anwalt auch von Gericht bekommt. Und im Gericht wird entschieden dass sie sollte 30 Sozialstunden machen. Sie hatte dann in eine Verein gemacht da hat sie seine 30 Stunden gemacht. Und sie war 16 jahre alt. Und dass war eine Räubische Diebstahl.
Fragen
1) Darf Lena Polizei werden?
2) Darf Lena eine Führerschein machen?
3) Darf Lena in Schule oder Kindergarten arbeiten
4) Darf Lena Deutsche Staatsangehörigkeit haben?
5) Steht dass auch in eine Führungszeugniss auch dass Lena hat eine Diebstahl/ körperverletztung odee sozialstunden gemacht?
Auf dem Gericht brief steht
hier steht wegen räuberischen Diebstahls
Urteil
Im Name des Volkes
In der Strafsache gegen
Name adresse heimatland
Vertreter name
Wegen räuberischen Diebstahls
Angewendete Vorschriften
§§ 223 Abs. 1, 242 Abs. 1,53 StGB, §§ 1,3 JGG
Ich glaube kaum, dass das da drin steht, er ist ja nicht bestraft worden. Schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis
Nein, nicht im allgemeinen FZ. Sollte er sich aber beim Staat bewerben, kann es im "speziellen" FZ drinstehen.
Also Lehrer, Polizist, Finanzbeamter etc. kann er nicht werden??
Doch er kann, wurde ja nicht bestraft. Kann er also als Jugendsünde abhaken.
Für das FZ sind nur Verurteilungen relevant.
Hallo skyfly71
Können sie bitte meine fragen auch antworten
Folgen Ladendiebstahl (Jugendstrafrecht)?Lena hat in eine Laden hatte Schmuck geklaut wert war 35€. Dann jemand hatte von Laden Polizei angeruft Polizei ist dort gekommen. In paar monate Sie hatte eine Brief bekommt von Gericht, und sie hatre eine Anwalt auch von Gericht bekommt. Und im Gericht wird entschieden dass sie sollte 30 Sozialstunden machen. Sie hatte dann in eine Verein gemacht da hat sie seine 30 Stunden gemacht. Und sie war 16 jahre alt. Und dass war eine Räubische Diebstahl.
Fragen
1) Darf Lena Polizei werden?
2) Darf Lena eine Führerschein machen?
3) Darf Lena in Schule oder Kindergarten arbeiten
4) Darf Lena Deutsche Staatsangehörigkeit haben?
5) Steht dass auch in eine Führungszeugniss auch dass Lena hat eine Diebstahl/ körperverletztung odee sozialstunden gemacht?